3 Tipps zur Kündigung von Verträgen

1563 Aufrufe 0 Comment

Ein Vertrag ist relativ schnell abgeschlossen, doch wie kommt der Kunde wieder aus diesem heraus? Es gibt zahlreiche Versicherungssparten – das heißt natürlich auch, dass es verschiedene Kündigungsmöglichkeiten gibt. Was müssen die Kunden also beachten, wenn sie eine Kfz-, Lebens-, Haushalts- oder Rechtsschutzversicherung kündigen möchten? Vor allem stellt sich für viele Verbraucher die Frage, wohin das Kündigungsschreiben gesendet werden soll. Fehler sollten im Zuge der Vertragskündigung vermieden werden; missachtet der Kunde die Kündigungsfrist, so kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung.

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Tipp Nummer 1: Achten Sie auf die Mindestvertragslaufzeit, die Hauptfälligkeit und die Kündigungsfrist

Wurde ein Vertrag mit einer langfristigen Laufzeit abgeschlossen, so beträgt die Mindestbindungsfrist – also die sogenannte Mindestvertragslaufzeit – drei Jahre. Nur wenige Kunden wissen aber, dass die Haushaltsversicherung, die für die nächsten zehn Jahre abgeschlossen wurde, schon nach dem Ende der dreijährigen Grundlaufzeit gekündigt werden darf. Wichtig ist, dass der Vertrag zur Hauptfälligkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, gekündigt wird.

An wen muss das Kündigungsschreiben gerichtet werden?

Tipp Nummer 2: Achten Sie auf den Vertragspartner

Mobilfunkverträge sind relativ schnell abgeschlossen, doch nur selten können diese problemlos wieder gekündigt werden. Ignoriert der Kunde nämlich das Kleingedruckte im Vertrag, so wird er womöglich feststellen, dass sich der Mobilfunkvertrag auch automatisch – in der Regel um 24 Monate – verlängern kann, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Damit es erst gar nicht zu einer ungewollten Vertragsverlängerung kommt, sollten folgende Tipps berücksichtigt werden: Netzbetreiber und Vertragspartner weichen oftmals voneinander ab. Wer etwa A1 nutzt (A1 Telekom Austria), der muss noch lange kein A1-Kunde sein. Genau deshalb ist es wichtig, dass der Kunde einen Blick in den Vertrag wirft, damit er weiß, wer auch der tatsächliche Vertragspartner ist. Nutzt der Kunde nämlich das A1-Netz, so kann er etwa auch ein Kunde von YESSS!, bob, VECTONE oder etwa von Kwikki sein. Diese Problematik kann natürlich auch in den anderen Netzen auftreten. Drei realisiert die Discount-Marken eety, UPC Austria, oder Spusu über das eigene Netz.

Kann die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio vorzeitig beendet werden?

Tipp Nummer 3: Kontaktieren Sie den Inhaber

Wer keine Lust mehr auf das Training im Fitnessstudio hat, der wird besonders schlechte Karte haben, wenn er dies im Zuge einer vorzeitigen Vertragskündigung bemerkt. Schlussendlich müssen die Verträge immer eingehalten werden. Selbst dann, wenn der Vertrag für ein Jahr abgeschlossen wurde und schon nach fünf Monaten gekündigt wird, müssen die restlichen sieben Monate bezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn tatsächlich außerordentliche Gründe vorliegen. Ein solcher Grund könnte beispielsweise vorliegen, wenn das Fitnessstudio das Angebot verändert hat. Ändert sich also das Leistungsangebot, so ist eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich. Natürlich ist auch eine schwere Erkrankung ein Grund, warum der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Eine Schwangerschaft muss nicht unbedingt einen außerordentlichen Grund darstellen; mitunter wird der Vertrag ruhend gestellt und nach der Geburt des Kindes wieder aktiviert. Auch ein Umzug muss nicht automatisch dazu führen, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden darf. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Risiko vom Kunden und nicht vom Fitnessstudio getragen werden muss, sofern er einen langfristigen Vertrag eingeht und die Leistungen nicht mehr nutzen kann, sofern sich die privaten Verhältnisse – etwa durch einen Umzug – geändert haben.