Wien/Vösendorf (OTS) – Tierschutz Austria wurden brisante
Informationen zugetragen, die
aufhorchen lassen: In einer Ländersitzung am kommenden Montag, 29.
Juli 2025, versuchen sich mehrere Bundesländer – allen voran Tirol,
Vorarlberg und Kärnten – politisch darauf zu einigen, den sogenannten
„günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in Österreich zu erklären, um
die schon lange praktizierte Bejagung zu legitimieren. Und das,
obwohl der günstige Erhaltungszustand nach EU-Recht klar an
wissenschaftliche Kriterien gebunden ist, die in Österreich nicht
annähernd erfüllt sind.
„ Was hier geplant wird, ist kein Kavaliersdelikt – es ist ein
politischer Täuschungsversuch auf Kosten des Artenschutzrechts “,
warnt Michaela Lehner, Juristin und Leiterin der Stabstelle Recht bei
Tierschutz Austria. „ Wissenschaftliche Daten werden ignoriert,
eigene Fachstellen übergangen – und das alles, um entgegen der
geltenden Rechtslage künftig noch mehr Abschüsse zu ermöglichen.
Dabei hat Österreich in zwei Jahren mehr Wölfe getötet, als
Deutschland in zwanzig Jahren! “
Zwtl.: Wenige Rudel – kein günstiger Erhaltungszustand
Tatsächlich zeigt der aktuelle Statusbericht 2024 des
Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs – eine staatlich mandatierte
Fachstelle – deutlich: In ganz Österreich existieren derzeit nur vier
reproduzierende Wolfsrudel. Auch das Umweltbundesamt hielt im letzten
FFH-Bericht 2019 fest, dass der Wolf erst neu eingewandert ist. Eine
stabile Population, wie sie für einen „günstigen Erhaltungszustand“
erforderlich wäre, ist nicht gegeben.
„Solange Österreich kein funktionierendes Monitoring hat, gibt es
keine rechtlich haltbare Grundlage für die Bewertung des
Erhaltungszustands – weder beim Wolf noch bei anderen Arten“, so
Lehner weiter.
Zwtl.: Artenschutz auf dem politischen Altar geopfert
Hochgekocht ist die Debatte, da EU-Mitgliedstaaten der
Europäischen Kommission alle sechs Jahre einen sogenannten FFH-
Bericht über den Erhaltungszustand ihrer geschützten Arten und
Lebensräume vorlegen müssen. Der aktuelle FFH-Bericht wird gerade
ausgearbeitet und sollte ursprünglich bereits Ende Juli abgegeben
werden.
Die fachliche Grundlage dafür: ein wissenschaftlich abgesichertes
Monitoring. Doch in Österreich steckt ein solches Monitoring für den
Wolf und viele andere Arten erst in den Kinderschuhen.
Zwtl.: EuGH-Urteile: Politik plant öffentlichen Rechtsbruch
Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (u.a. C-
601/22, C-674/17, C-629/23) betonen, dass der günstige
Erhaltungszustand nicht politisch, sondern ausschließlich auf Basis
objektiver Kriterien festgestellt werden darf. Dazu gehören u.a.:
– ausreichend viele, reproduzierende Rudel,
– ein stabiles und möglichst wachsendes Verbreitungsgebiet,
– geeignete Lebensräume in ausreichender Größe,
– ein standardisiertes, langfristiges Monitoring,
In keinem dieser Punkte erfüllt Österreich die Anforderungen –
und trotzdem droht die politisch motivierte Erklärung.
„ Wer europäisches Recht aushebelt, um Populismus auf Kosten
geschützter Tiere zu betreiben, gefährdet die Glaubwürdigkeit unseres
Rechtsstaats – und das Vertrauen der Bevölkerung in die
Umweltpolitik, “ kritisiert Leona Fux, Biologin und
Artenschutzexpertin bei Tierschutz Austria.
Zwtl.: Auch andere Arten betroffen
Was derzeit mit dem Wolf geschieht, ist nur die Spitze des
Eisbergs: Der FFH-Bericht bewertet Hunderte Tier-, Pflanzenarten und
Lebensräume – ihre Bewertung hat direkte Auswirkungen auf
Schutzmaßnahmen, Förderprogramme und rechtliche Spielräume. „Wird der
FFH-Bericht zur politischen Verhandlungsmasse, stehen ganze
Ökosysteme zur Disposition“, so Fux abschließend.