Wien (OTS) – Mit ihrem ersten Jahresbericht als Koordinatorin für
Digitale Dienste
, fasst die Medienbehörde KommAustria die 2024 erreichten
Fortschritte bei der Umsetzung des Digital Services Act ( DSA ) in
Österreich zusammen. Die dargelegten Tätigkeiten zielen darauf ab,
ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz der Nutzer:innen
im Internet auf Basis der EU-Verordnung zu gewährleisten. In den EU-
Mitgliedstaaten sorgt jeweils eine nationale Einrichtung für die
Durchsetzung des DSA auf Länderebene.
Nutzerrechte: KommAustria als Koordinatorin für digitale Dienste
wichtige Anlaufstelle
Nutzer:innen, die feststellen, dass ein Vermittlungsdienst sich nicht
an die Regeln des DSA hält, können bei der KommAustria Beschwerde
einreichen. Diese bearbeitet die Beschwerde dann im Sinne des DSA
weiter. Im Berichtsjahr bearbeitete die KommAustria 34 Beschwerden.
Der Schwerpunkt lag dabei auf Beschwerden über sehr große Online-
Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs). Dazu zählen die
großen sozialen Netzwerke. Diese Beschwerden werden nach dem
Niederlassungsprinzip in den meisten Fällen vom irischen Koordinator
für digitale Dienste entschieden. Am häufigsten wurden unzureichende
Begründungen bei Inhaltsmoderationen und Nutzerkontosperren,
mangelhafte Überprüfungen dieser Beschränkungen sowie das Fehlen
nutzerfreundlicher Kontaktstellen beanstandet.
Um das Wissen über den DSA zu fördern, engagiert sich die
KommAustria aktiv in der Wissensvermittlung, um Nutzer:innen die
bestmöglichen Voraussetzungen für die Nutzung der zahlreichen DSA-
Werkzeuge zu bieten. Bei regelmäßigen Veranstaltungen wurden wichtige
Themen wie Jugendschutz, Zugang von Forschern zu Plattformdaten (oder
Beteiligung der Zivilgesellschaft) sowie Hassrede und Redefreiheit
thematisiert. Dabei präsentierten namhafte Expertinnen und Experten
Inhalte des DSA und dessen Umsetzung. Zudem wurde eine zentrale
Informationsseite eingerichtet, die alle notwendigen Informationen
enthält, um Nutzern die Durchsetzung ihrer Rechte im Online-Bereich
zu ermöglichen. Sie finden diese unter:
https://www.rtr.at/DSA_Austria
Zertifizierung von Trusted Flaggern und RTR Medien als
Streitbeilegungsstelle
Im ersten Jahr der DSA-Umsetzung lag ein besonderer Fokus auf der
Schaffung bzw. Zertifizierung von Strukturen, mit den Nutzer:innen,
ihre Rechte gegenüber Plattformen besser durchsetzen können. Hierzu
wurde der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-
GmbH (RTR Medien) als eine von bisher nur sechs außergerichtlichen
Streitbeilegungsstellen in ganz Europa zertifiziert und kann von
Nutzer:innen bereits konsultiert werden. Die Streitbeilegungsstelle
ist hier zu erreichen: https://www.rtr.at/Beschwerdeportal .
Im Jahr 2024 wurden zudem sechs Organisationen als „Trusted
Flagger” zertifiziert, die eine breite Palette rechtswidriger Inhalte
wie Konsumenten- und Jugendschutz oder etwa Cyberbullying abdecken.
Diese bilden eine wichtige Anlaufstelle für österreichische
Nutzer:innen und unterstützen dann auf einem priorisierten Meldeweg
Plattformen beim Erkennen illegaler Inhalte im digitalen Raum. Mit
sechs von 16 europaweit zertifizierten Trusted Flaggern hat
Österreich im ersten Jahr besonders rasch wichtige Voraussetzungen
für die Bekämpfung illegaler Inhalte geschaffen. Mehr Informationen
zu Trusted Flaggern: https://digital-
strategy.ec.europa.eu/en/policies/trusted-flaggers-under-dsa .
Europäische Zusammenarbeit: KommAustria in aktiver Position
Im Rahmen des European Board for Digital Services, dem unabhängigen
Beratungsgremium der Europäischen Kommission für den DSA, wurden acht
Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich intensiv mit unterschiedlichen
inhaltlichen Aspekten, wie etwa Jugend- und Konsumentenschutz,
Zusammenarbeit und Definitionen des DSA auseinandersetzen. Die
Europäische Kommission führt den Vorsitz jeder Arbeitsgruppe, während
jede Gruppe einen stellvertretenden Vorsitz erhält, der im ersten
Treffen für ein Jahr gewählt wird. Die KommAustria wurde zum
stellvertretenden Vorsitz der Arbeitsgruppe für Anordnungen und
strafrechtliche Angelegenheiten gewählt. Hier wird daran gearbeitet,
die grenzüberschreitende Durchsetzung behördlicher oder gerichtlicher
Anordnungen an Plattformen zu verbessern.
Das Board for Digital Services selbst kam im Berichtszeitraum zu
dreizehn Sitzungen zusammen, darunter Ad-hoc-Sitzungen, die sich mit
den großen Verfahren der Europäischen Kommission gegen
Diensteanbieter beschäftigten. Weitere Informationen dazu sind unter
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-board
verfügbar.
Darüber hinaus fand eine intensive Zusammenarbeit mit
verschiedenen nationalen Behörden statt, darunter etwa dem
Bundesministerium der Justiz, dem Bundeskanzleramt, dem
Bundesministerium für Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz
sowie dem Bundesministerium des Innern. Eine besonders enge
Zusammenarbeit wird mit der Datenschutzbehörde gepflegt, hier wurde
am 23.04.2024 wurde gemeinsam mit dem RTR-Fachbereich Medien ein
Memorandum of Understanding hinsichtlich des DSA unterzeichnet.
Bericht und weitere Informationen
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) legt damit ihren
ersten Bericht über ihre Tätigkeit als österreichischer Koordinator
für digitale Dienste gemäß Art. 55 des Digital Services Act (DSA)
vor. Mit Inkrafttreten des Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetzes
(KDDG), BGBl. 182/2023, wurde die Behörde am 17.02.2024 als
Koordinator für digitale Dienste gemäß Art. 49 Abs. 1 und 2 DSA in
Verbindung mit § 2 Abs. 1 KDDG benannt. Mit diesem Gesetz wurde die
Zuständigkeit der KommAustria im Bereich der Aufsicht über digitale
Plattformen erweitert, wie sie zunächst durch die Novelle des AMD-G
über Video-Sharing-Plattform-Dienste im Jahr 2021 festgelegt wurde.
Der vollständige Bericht kann unter abgerufen werden. Wenn Sie
sich für die Berichte weiterer Koordinatoren für digitale Dienste
interessieren, finden Sie diese auf der Seite der Europäischen
Kommission: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-
board .
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen
Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für
Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im
Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine
Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR
Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post)
gegliedert. www.rtr.at