Zu Unrecht entlassen: AK ging für einen Linzer bis zum Obersten Gerichtshof

Linz (OTS) – Rund zehn Monate lang arbeitete ein 40-jähriger Linzer
als Assistent
der Geschäftsführung für eine deutsche Firma, ausschließlich im Home
Office und somit in Österreich. Weil er angeblich mehrmals
unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen war und
Betriebsgeheimnisse verraten hatte, wurde er fristlos entlassen. Die
AK setzte sich für seine Rechte ein und musste dafür bis zum
Höchstgericht ziehen.

Der junge Mann war zehn Monate als Vollzeitkraft für eine
deutsche Firma beschäftigt und hatte mit seinem Arbeitgeber
vereinbart, dass er seine gesamte Arbeitsleistung, die hauptsächlich
aus Assistenz- und EDV-Aufgaben bestand, im Home Office erbringen
konnte. Das hatte aufgrund seiner Tätigkeit einwandfrei funktioniert
– bis zu dem Tag, an dem ihm sein Arbeitgeber vorwarf, mehrmals
unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen zu sein und
Betriebsgeheimnisse weitergeleitet zu haben. Diesen Vorwürfen folgte
die Entlassung.

Mann wurde unterkollektivvertraglich bezahlt und unberechtigt
entlassen
Die Arbeiterkammer prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die
Entlassung zu Unrecht erfolgt war, weil der Arbeitnehmer seine
Pflichten zu keinem Zeitpunkt verletzt hatte. Die Arbeiterkammer
berechnete die offenen Ansprüche. Während des gesamten
Arbeitsverhältnisses hatte er zahlreiche Überstunden geleistet und
keinen Urlaub konsumiert. Zudem war er nach Ansicht der
Arbeiterkammer falsch eingestuft und somit unter dem
kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlt. Für die unberechtigte
Entlassung stand ihm eine Kündigungsentschädigung zu. All diese
Ansprüche forderte die Arbeiterkammer ein. Außerdem wies sie das
Unternehmen darauf hin, dass aufgrund des Arbeitsplatzes in
Österreich österreichisches Recht gelte.

Da das Gegenüber uneinsichtig war, ging der Fall vor Gericht –
und zwar durch alle Instanzen: Sowohl das Landesgericht Linz als auch
das Oberlandesgericht gaben dem AK-Mitglied Recht. Zuletzt stellte
auch der Oberste Gerichtshof fest, dass die Entlassung zu Unrecht
erfolgt war. Der Arbeitnehmer bekam knapp 17.000 Euro.

„ Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Rechtsberatung der
Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn Arbeitgeber
vorerst uneinsichtig sind und immer wieder gegen Urteile berufen,
bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem
Recht “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.