Linz (OTS) – Das Land Oberösterreich hat für 2026 das oö.
Bildungskonto von 6,8
auf 5,8 Millionen Euro gekürzt. Zudem wird die Laufzeit des Kontos um
zwei Jahre gestreckt. Das bedeutet, dass viele weiterbildungswillige
Arbeitnehmer:innen massive Einbußen haben werden. „ Angesichts der
Herausforderungen am Arbeitsmarkt ist es fatal, wenn es jetzt bei der
beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer:innen zu Kürzungen kommt
“, so AK-Präsident Stangl.
Gekürzt wird bei vielen Weiterbildungen und bei bestimmten
Zielgruppen. So erhalten zum Beispiel Personen, die einen
Lehrabschluss berufsbegleitend nachholen, in Zukunft deutlich weniger
Weiterbildungsförderung. Hier werden nicht mehr 60 Prozent der
Kurskosten bis zu maximal 2.700 Euro durch das Bildungskonto
abgedeckt, sondern der Fördersatz wurde auf 30 Prozent bis zu maximal
2.200 Euro gesenkt. Betroffen sind aber auch kostenpflichtige
Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, wie zum Beispiel die
Ausbildung zur Heimbeihilfe oder zur Ordinationsassistenz.
Kürzungen bei denen, die es am meisten brauchen
Das Land Oberösterreich kürzt aber auch bei Personen mit geringer
formaler Bildung, bei älteren Arbeitnehmer:innen ab 50 Jahren mit
geringem Einkommen sowie bei Karenzierten und beim AMS gemeldeten
Wiedereinsteiger:innen. Gerade für diese Gruppen ist ein guter Zugang
zu berufsbezogener Aus- und Weiterbildung enorm wichtig, um bessere
Chancen am Arbeitsmarkt zu haben.
Für all jene, die bisher das 60prozentige (maximal 2.700 Euro)
Bildungskonto in Anspruch nehmen konnten, kann der Verlust an
Förderung bis zu 1.350 Euro ausmachen. „ Das ist eindeutig die
falsche Entwicklung. Es werden überall dringend Fachkräfte gesucht.
Jetzt bei der Weiterbildung zu kürzen, ist der falsche Ansatz “,
fordert AK-Präsident Stangl.
Weniger Geld für digitale Ausbildungen
Gekürzt wird zudem bei hochwertigen digitalen Ausbildungen. Hier kann
es durch die Kürzung der Förderung zu Mehrkosten von bis zu 2.000
Euro kommen. „ Es ist zukunftsvergessen, wenn das Land Oberösterreich
in Zeiten der digitalen Transformation die
Weiterbildungsunterstützung kürzt “, sagt AK-Präsident Stangl.
Die neuen Richtlinien sind mit 1.1.2026 in Kraft getreten. Das
führt dazu, dass Personen, die zwar 2025 eine geförderte
Weiterbildung absolviert haben, aber ihren Förderantrag erst heuer
einreichen, bereits von den Kürzungen betroffen sind. Das gilt auch
für Kurse, die zwar 2025 begonnen haben, aber erst 2026 enden. „ Die
Arbeitnehmer:innen haben bei Kursbeginn mit der geltenden Förderung
gerechnet und müssen sich darauf verlassen können. Hier so
kurzfristig umzustellen, schwächt das Vertrauen in die Politik “,
kritisiert AK-Präsident Stangl.