Wien (OTS) – In wenigen Tagen beginnen die Olympischen Winterspiele
2026 in
Italien. Zahlreiche Entscheidungen fallen in die Arbeitszeit von
Arbeitnehmer:innen in Österreich. Verena Weilharter, ÖGB-
Arbeitsrechtsexpertin, gibt Antworten auf die wichtigsten
arbeitsrechtlichen Fragen, die sich während der Winterspiele für
Wintersportfans stellen.
1. Darf ich während der Arbeit ein Skirennen im Fernsehen
anschauen?
In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz weder üblich
noch erlaubt. Aber selbstverständlich kann in Absprache mit dem
Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden.
Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-
Übertragungen laufen, wie in Cafés oder Bars, der darf natürlich auch
hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden.
2. Wie ist das mit dem Internet – darf ich eine Entscheidung auf
einem Handy, Tablet oder Computer streamen?
Ist Privatnutzung der Geräte prinzipiell erlaubt, so wird man
auch zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen.
Anders verhält es sich aber, wenn man zum Beispiel ein komplettes
Rennen streamen will – das ist nicht erlaubt.
3. Darf ich während der Arbeit Radio hören, um nichts zu
verpassen?
Hier gilt Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer
erlaubt ist, dann natürlich auch während der Olympischen
Winterspiele. Aber auch hier gilt: Nicht ablenken lassen und
niemanden stören.
4. Darf ich mit einem Bier auf einen Erfolg meines
Lieblingsskifahrers bzw. meiner Lieblingsskifahrerin anstoßen?
Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gilt das auch bei
Sportveranstaltungen. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot
gibt, ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und
anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und
auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man sich
selbst oder andere gefährden könnte.
5. Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen?
Auch wenn die Zeit von sportlichen Großevents für viele eine Art
Ausnahmezustand darstellt: Das Arbeitsrecht gilt natürlich weiterhin.
Das heißt: Sonderurlaub gibt es nicht, aber man kann sich natürlich
Urlaub vereinbaren und die Sportevents in Ruhe zu Hause verfolgen.
Druckfähige Fotos von Verena Weilharter: Expertinnen und Experten
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