Wien (OTS) – Seit dem 16. April 2026 zählt nun auch die Verwendung
und Weitergabe
der Brailleschrift zum kulturellen Erbe und findet sich im
Österreichischen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der
UNESCO.
Entwickelt vor 200 Jahren vom damals 16-jährigen blinden
Franzosen Louis Braille wurde die Punktschrift schnell zur weltweiten
Schrift blinder und sehbehinderter Menschen. Doch sie ist weit mehr
als nur ein Kommunikationsmittel. Erfunden, weiterentwickelt und
gelehrt von blinden Menschen selbst, ist sie bis heute ein zentrales
Kulturgut der Behindertenselbsthilfe und eines der prägendsten,
verbindendsten Merkmale in der Gemeinschaft ihrer Nutzer:innen.
Die UNESCO begründet ihre Entscheidung so: „Als weltweit
verbreitete Schrift blinder und sehbeeinträchtigter Menschen ist die
Brailleschrift in Österreich für rund 5.000 Personen ein aktiver
Begleiter im alltäglichen Leben – sie macht gesprochene Sprache
tastbar. Von blinden Menschen selbst entwickelt und organisiert,
ermöglicht sie Zugang zu Information, Bildung sowie Kultur und
schafft gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.“ Dem können
wir nur zustimmen. „ Die Brailleschrift ist für blinde und stark
sehbehinderte Menschen weit mehr als ein Mittel zur
Informationsaufnahme – sie ist Teil unserer Identität “, betont Dr.
Markus Wolf, Präsident des BSVÖ. „ Die Aufnahme in das UNESCO-
Verzeichnis ist ein starkes Zeichen für den Wert dieser Kulturtechnik
und für die Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Menschen. “
Die Schrift ist weltweit aus dem Leben blinder und sehbehinderter
Menschen nicht wegzudenken und genießt breite Anerkennung über die
Selbsthilfe hinaus. Für den Antrag bei der UNESCO konnten zahlreiche
Unterstützungserklärungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
gewonnen werden.
Gleichzeitig steht die Nutzung der Brailleschrift zunehmend unter
Druck. Technologische Entwicklungen sowie rückläufige
Förderstrukturen führen dazu, dass immer weniger Menschen die Schrift
erlernen. Die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen
Kulturerbes unterstreicht daher nicht nur ihren kulturellen Wert,
sondern auch die Notwendigkeit, ihre Weitergabe und damit auch das
Bestehen jener Verbände, die sie vermitteln, langfristig zu sichern.
