Positive Effekte mit neuen Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA nach erstem Einreichtermin 2026

Wien (OTS) – Mit dem ersten Fördertermin 2026 unterstützt der
FERNSEHFONDS AUSTRIA
13 internationale und 6 nationale Fernsehfilm- und Serien-
Koproduktionen sowie 51 Dokumentationen. Mit den heute
veröffentlichten Zusagen für die insgesamt 70 Projekte schließt der
beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (
RTR Medien ) eingerichtete FERNSEHFONDS AUSTRIA den ersten
Einreichtermin des Jahres 2026 mit einem Gesamt-Fördervolumen von
knapp 10,8 Millionen Euro ab.

Die nach Beratung mit dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA
zugesagten Förderungen zum ersten Einreichtermin 2026 entfallen zu
59,3 % auf den Exzellenzbonus und zu 40,7 % auf die Förderung der
Herstellungskosten von Produktionen, deren Gesamtherstellungskosten
den Betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen (FERNSEHFONDS
klassisch). Der FERNSEHFONDS AUSTRIA verfügt seit 2009 über ein
gesetzlich fixiertes und seither nicht valorisiertes Jahresbudget von
13,5 Millionen Euro.

Neu sind beim FERNSEHFONDS AUSTRIA die Einführung eines
Genderbonus für Produktionen mit mehrheitlich weiblichem Personal und
die Anhebung der Mindestherstellungskosten-Schwelle der
Förderprojekte von 80.000 Euro auf 100.000 Euro als Voraussetzung für
die Einreichung zur Herstellungskosten-Förderung. Dabei darf auch bei
mehrteiligen Produktionen die erste Folge die Herstellungskosten von
100.000 Euro nicht unterschreiten und muss der Minutenpreis jeder
weiteren Folge mindestens 1.200 Euro betragen.

„Der Fernsehfonds wirkt traditionell auch als Lenkungsinstrument
für faire Kooperationsverträge zwischen Medienveranstaltern und
Produktionsfirmen“, erläutert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der
RTR Medien , die jüngsten Richtlinienänderungen. „Nun können
ausschließlich Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von
mindestens 100.00 Euro beim Fernsehfonds um eine Förderung ansuchen.
Damit wirkt der Fonds in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld bei
allgemein steigenden Kosten, einem Preis-Dumping von Produzenten und
dem Gehaltsdruck auf Beschäftigte entgegen und hebt stattdessen die
finanziellen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten auf ein
tragfähiges Niveau“, so Struber.

Die so gestiegenen Voraussetzungen für eine Herstellungsförderung
erfüllten dennoch 51 Dokumentar-Produktionen, denen in Summe rund 4,4
Millionen Euro Fördermittel zugesagt sind. Zum Vorjahrestermin waren
es 60 Projekte.

Zudem führte der FERNSEHFONDS AUSTRIA im Jahr 2026 erstmals einen
Genderbonus ein, um eine Erhöhung der Zahl weiblicher Beschäftigter
in der traditionell männlich dominierten Filmbranche zu unterstützen.
Zwar war eine mehrheitliche Beschäftigung weiblichen Personals
bereits in den Vorjahren Teil eines Pluspunkte-Katalogs, um eine
Maximalförderung von 30 % der Herstellungskosten zu erlangen, die
aber auch mit einer ausreichenden Anzahl anderer erfüllter Kriterien
erreicht werden konnte. Nun ist die maximale Förderquote nur noch mit
dem Gender-Kriterium möglich. Andernfalls liegt die maximal zu
erzielende Förderquote bei 28 % der Herstellungskosten. Zum ersten
Einreichtermin 2026 konnten schon 24 der 51 geförderten
Herstellungskosten-Einreichungen bzw. 47 % dieser Projekte den Gender
-Bonus erlangen.

Neben der Herstellungsförderung, stellt der sogenannte
„Exzellenzbonus“ das zweite Fördersegment des FERNSEHFONDS AUSTRIA
dar und wird zusätzlich zu der beim Wirtschaftsministerium
angesiedelten Filmförderung FISA+ bewilligt. Der Exzellenzbonus
fördert bis zu 10 % der von den Produktionen in Österreich
investierten Aufwendungen, wenn eine besondere Wertschöpfung in
Österreich sowie eine im internationalen Vergleich besonders hohe
Beteiligung der Filmproduzenten an den Verwertungsrechten der
Produktionen belegt ist. In Kombination mit FISA+ können die Projekte
so eine Förderung von bis zu 40 % der in Österreich anfallenden
Kosten erhalten. Zum ersten Einreichtermin 2026 wurde jetzt 19
internationalen und nationalen Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen
eine Zusage auf Förderung aus dem Exzellenzbonus mit einem
Gesamtvolumen von rund 6,4 Millionen Euro zugesagt. Davon entfallen
knapp 4 Millionen Euro auf 13 internationale Produktionen , die am
Filmstandort Österreich knapp 48 Millionen Euro investieren .

„Der Exzellenzbonus bringt internationale Fernsehfilm- und Serien
-Koproduktionen, internationales Geld und nationale Wertschöpfung
nach Österreich“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR
Medien. „Für die Exzellenzbonus-Projekte stellen wir inzwischen rund
die Hälfte unseres Jahresbudgets zur Verfügung und haben heuer mit
den insgesamt 19 Projekten unsere Mittel für dieses Fördersegment mit
dem ersten Einreichtermin bereits wieder ausgeschöpft“, so Struber.

Verbliebene Restmittel des FERNSEHFONDS-Budgets 2026 sind dem
„FERNSEHFONDS klassisch“ und damit Produktionen mit
Gesamtherstellungskosten von unter 1,8 Millionen Euro vorbehalten und
können zum zweiten Fördertermin 2026 im Zeitraum vom 1. Juli bis
einschließlich 1. September 2026 beantragt werden.

Die aktuellen Förderentscheidungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zum
ersten Einreichtermin 2026, die geförderten Produktionsfirmen und die
einzelnen Fördersummen sind im OpenData-Angebot auf der Website der
RTR unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-ffat abrufbar. Die
Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des
Exzellenzbonus sind unter https://www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien
veröffentlicht.

Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA

Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet beim Fachbereich Medien
der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), unterstützt
als Förderstelle Fernsehproduktionen in Österreich und erleichtert
damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort.
Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt
jährlich 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS
AUSTRIA und Fördervoraussetzungen unter rtr.at/FERNSEHFONDS .