Wien (OTS) – Rund 70.000 Menschen wurden vom NS-Regime als “Asoziale”
gebrandmarkt
und in Konzentrationslagern inhaftiert. Auch ins KZ Mauthausen wurden
Frauen und Männer verschleppt und der “Vernichtung durch Arbeit”
ausgeliefert. Sie mussten als Erkennungszeichen auf der linken
Brustseite einen schwarzen Winkel (“Asoziale”) tragen.
Zwtl.: Wegen Armut verfolgt
Am heutigen Gedenktag des 8.Mai erinnert die Armutskonferenz „an
die notwendige Aufarbeitung und das Sichtbarmachen der Menschen, die
aufgrund ihrer Armut in die behördlichen Fänge der
sozialdarwinistischen Ideologen geraten sind“. Der Großteil der als
„asozial“ Verfolgten stammte aus der unteren Einkommensschicht. Unter
„asozial“ fielen etwa Arbeitslose, Nichtsesshafte,
Sozialleistungsbezieher, Suchtkranke oder Personen, die ihren
Haushalt nicht richtig führen konnten.. Als „asozial“ wurden auch
Menschen verfolgt, die bettelten oder wohnungslos waren. Die
Mechanismen der Entwürdigungen sind immer dieselben. Vom völkischen
Denken wurden sie als „Minderleister“ denunziert und als „unwertes“
Leben zu Tode gebracht.
Zwtl.: „Asozialenkommissionen“
Die Gaue Wien, Niederdonau und Oberdonau taten sich in der
Verfolgung von als „asozial“ gebrandmarkten Menschen besonders
hervor. Arbeitsamt, Fürsorge, Kriminalpolizei und öffentliche
Verwaltung arbeiteten in „Asozialenkommissionen“ eng zusammen.
Jugendliche, Frauen und Männer wurden in geschlossene
Arbeitsanstalten (z.B. Am Steinhof oder Znaim für Frauen) oder
Arbeitserziehungslager (z.B. Oberlanzendorf für Männer) eingewiesen
oder auch in Konzentrationslager deportiert.
Vor zwei Jahren wurden im österreichischen Nationalrat Menschen,
die als „asozial“ gebrandmarkt wurden, als Verfolgtengruppe
anerkannt.
