Linz (OTS) – Große Kartons, aber deutlich weniger Inhalt als
erwartet. Ein Test
der Arbeiterkammer Oberösterreich von Waschmittelpulvern zeigt, dass
zahlreiche Produkte erhebliche Luftanteile in ihren Verpackungen
aufweisen. Bis zu 43 Prozent des Kartonvolumens besteht bei bekannten
Markenprodukten aus leerem Raum. Dass es auch anders geht, zeigen die
ermittelten Luftanteile beim „Frosch Citrus Vollwaschpulver“ mit 18
Prozent sowie beim „Denk mit Vollwaschmittel ultra sensitive“ mit 19
Prozent.
Preis pro Waschgang
Besonders viel Luft enthalten dagegen mehrere bekannte
Markenprodukte. Beim „Persil Universal tiefenrein“ sowie beim „OMO
Universal Clean Pulverwaschmittel“ lag der Luftanteil jeweils bei 43
Prozent. Für Konsumentinnen und Konsumenten entsteht dadurch der
Eindruck, mehr zu kaufen, als tatsächlich enthalten ist. Die AK-
Konsumentenschützer:innen empfehlen, beim Einkauf nicht nach der
Größe der Verpackung zu gehen, sondern auf die angegebene Anzahl der
Waschgänge sowie den daraus berechneten Preis pro Waschgang zu
achten. Dieser zeigt am zuverlässigsten, welches Produkt tatsächlich
günstig ist. Im aktuellen Vergleich liegt der Grundpreis pro
Waschgang zwischen 12 Cent und 42 Cent.
Fast die Hälfte der Packung leer
Die Untersuchung verdeutlicht, dass die tatsächliche Produktmenge oft
deutlich kleiner ist, als die äußere Verpackung vermuten lässt. Der
Leerraum in Verpackungen wird von Herstellern häufig mit
produktionstechnischen Gründen, Transportschutz, Dosierbarkeit und
Schutz für Verbraucher:innen bei Staubentwicklung beim Öffnen der
Packung begründet. Konsument:innen beschweren sich immer wieder bei
der AK OÖ. Sie ärgern sich einerseits über die unnötige Verpackung
und die damit verbundene Ressourcenverschwendung und Umweltbelastung.
Andererseits fühlen sich viele von sogenannten „Mogelpackungen“ in
die Irre geführt.
Keine konkrete österreichische Obergrenze für Luftanteile
Derzeit gibt es in Österreich keine spezielle gesetzliche Obergrenze
dafür, wie viel Luft in Waschmittelpackungen – oder auch sonstigen
Verpackungen – enthalten sein darf. Es müssen nur die Füllmenge und
die Anzahl der Waschgänge korrekt angegeben werden.
Gerade bei Waschmitteln, die oft in großen Mengen verkauft
werden, könnte eine kompaktere Verpackung erhebliche Mengen an
Kartonmaterial einsparen.
Gesetzliche Vorgaben für Füllmengen gefordert
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert eine gesetzliche Regelung
zum maximalen Luftanteil in Verpackungen. Bei Waschmitteln sollte
umgehend eine Füllstandsanzeige verpflichtend sein, damit von außen
klar erkennbar ist, bis wohin eine Packung befüllt ist.
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