Wien (OTS) – Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) hat maßgeblich
dazu
beigetragen, eine Reform des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)
auf europäischer Ebene anzustoßen. Im Rahmen einer von Österreich
initiierten und geleiteten Expertengruppe bei der Europäischen
Kommission wurden konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des bislang
vielfach als zu komplex geltenden Instruments erarbeitet. Ziel ist
es, grenzüberschreitende Nachlassverfahren für Bürgerinnen und Bürger
innerhalb der Europäischen Union zu beschleunigen und effizienter zu
gestalten und den EU-weiten Nachweis etwa der Erbenstellung weiter zu
erleichtern.
Zwtl.: Ausgangslage: Komplexes Instrument mit Reformbedarf
Das mit der EU-Erbrechtsverordnung geschaffene Europäische
Nachlasszeugnis soll die Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug
erleichtern, bleibt in der Praxis aber deutlich hinter den
Erwartungen zurück. Mühsame Ausstellungsmodalitäten,
Übersetzungskosten und unterschiedliche Auslegung inhaltlicher
Erfordernisse des ENZ führen vielfach zu Frustration, Unsicherheiten
und Vertrauensverlust. Die von Österreich ausgehende Initiative
möchte hier spürbare Verbesserungen erreichen.
Zwtl.: Österreich als treibende Kraft der Initiative
Die aktuellen Vereinfachungsbestrebungen in Bezug auf das ENZ
gehen auf die Arbeit einer Expertengruppe im Rahmen des Europäischen
Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen zurück, die gemeinsam
von Stephan Matyk-d’Anjony, Abteilungsleiter für Europäische und
internationale Angelegenheiten der ÖNK und einer Vertreterin des
Bundesministeriums für Justiz, unter enger Einbeziehung von Alice
Perscha, Notarin in Leoben, geleitet wurde. Vertreterinnen und
Vertreter aus rund 15 EU-Mitgliedstaaten haben an den Arbeiten
mitgewirkt. Die Zwischenergebnisse wurden am 19. März 2026 vor allen
EU-Mitgliedstaaten präsentiert und fanden breite Anerkennung und
Konsens. Die Europäische Kommission trägt die Ergebnisse mit und
plant eine zeitnahe Umsetzung der von der Arbeitsgruppe erarbeiteten
Empfehlungen.
“ Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-
Erbrechtsverordnung ist es Zeit, dass das Europäische Nachlasszeugnis
aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Es muss einfacher, schneller
und letztlich elektronisch werden – weniger bürokratischer Aufwand,
mehr Rechtssicherheit für EU-Bürgerinnen und Bürger. Daran arbeiten
wir. Für Europa. Für uns alle“, erklärt Alice Perscha, Notarin in
Leoben, und maßgeblich für die Österreichischen Notariatskammer für
das Thema verantwortlich.
Zwtl.: Konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Digitalisierung
Im Zentrum der Vorschläge steht eine Verschlankung und
praxisgerechtere Ausgestaltung des ENZ-Formulars, ohne von den
Vorgaben der EU-Erbrechtsverordnung abzuweichen. Parallel dazu wird
eine umfassende Digitalisierung angestrebt, die es ermöglicht,
Europäische Nachlasszeugnisse und deren beglaubigte Abschrift, unter
Nutzung elektronischer Identifikation und Signatur, elektronisch
auszustellen. Ergänzend dazu sollen die technischen Funktionen des
Europäischen Justizportals ausgebaut werden, um vor allem auch die
Ausstellung zweisprachiger Europäischer Nachlasszeugnisse zu
ermöglichen und damit zusätzliche Übersetzungskosten für EU-
Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Zwtl.: Auffindbarkeit von Bankkonten
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Europäische Justizportal
um eigene Informationsseiten zu erweitern, die Informationen zur
Auffindbarkeit von Bankkonten in grenzüberschreitenden
Verlassenschaftsverfahren enthalten und Klarheit darüber schaffen
sollen, welche Stellen zuständig sind und wie entsprechende Anfragen
– etwa durch österreichische Notarinnen und Notare als
Gerichtskommissäre – in anderen Mitgliedstaaten abgewickelt werden
können.
Zwtl.: Nächste Schritte auf EU-Ebene
Die Europäische Kommission prüft derzeit mögliche
Umsetzungsschritte. Eine entsprechende Mitteilung könnte noch im
Laufe dieses Jahres im Rahmen des sogenannten „BürgerInnen-Omnibus“
erfolgen, ein legislativer Vorschlag wird für Anfang 2027 erwartet.
Änderungen bezüglich des Europäischen Nachlasszeugnisses könnten noch
in diesem Jahr von der Europäischen Kommission verabschiedet werden.
Mit der Initiative unterstreicht die Österreichische Notariatskammer
ihre Rolle als aktiver Impulsgeber für eine bürgernahe
Weiterentwicklung des Unionsrechts und setzt sich weiterhin dafür
ein, komplexe Verfahren innerhalb der Europäischen Union zum Vorteil
der Betroffenen einfacher, transparenter und effizienter zu
gestalten.
Über das Notariat
Österreichweit bieten 540 Notar:innen unabhängige, unparteiliche
sowie unbürokratische Dienstleistungen in verschiedenen
Rechtsbereichen, darunter persönliche Vorsorge, Immobilienrecht und
Unternehmensgründungen. Die Leistungen reichen von der Errichtung
eines Testaments über den Kauf einer Immobilie bis zur Gründung eines
Unternehmens. Dabei stehen Rechtssicherheit und Transparenz im
Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet sich durch höchste Sorgfalt,
Vertraulichkeit und Fachkompetenz aus – für eine individuelle und
lösungsorientierte Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Digitale
Services sorgen für eine flexible und effiziente Abwicklung. Seit 29
Jahren ist die Österreichische Notariatskammer mit einem eigenen Büro
in Brüssel vertreten.
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