Linz (OTS) – Viele Antragsteller:innen empfinden den
Begutachtungsprozess bei der
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension durch die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) als belastend und willkürlich.
Dabei fallen auch geschlechtsspezifische Unterschiede auf. Frauen
fühlen sich bei Begutachtungen schlechter behandelt. Die gewonnenen
Rechtsfälle der AK gegen die PVA zeigen, dass es in vielen Fällen
falsche Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit gibt.
Frauen, die einen Antrag auf Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension gestellt haben, erlebten den Prozess der
Begutachtung zum Teil signifikant anders als Männer. So berichtet
etwas mehr als die Hälfte aller Antragsteller:innen (54 Prozent),
dass sie sich bei der Untersuchung in ihrer Würde verletzt gefühlt
haben. Bei den Frauen sind es jedoch zwei Drittel (66 Prozent).
Fast die Hälfte der Frauen (47 Prozent) berichten, dass sie bei
der Untersuchung eingeschüchtert wurden oder ihnen Angst gemacht
wurde. Bei den Männern sind es 31 Prozent. Zusätzlich wird Frauen
öfter als Männern unterstellt, sie würden ihre Erkrankung nur
simulieren (48 Prozent vs. 33 Prozent).
Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Zuerkennungsquoten für
die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ab: So wurden im Jahr
2024 zwar 25,2 Prozent aller von Männern gestellten Anträge positiv
beschieden. Bei Frauen waren es jedoch nur 17,5 Prozent.
Bemerkenswert: In Oberösterreich erreicht die Zuerkennungsquote von
Frauen in den letzten 14 Jahren in keinem einzigen Kalenderjahr jene
der Männer.
„ Um die PVA-Begutachtung zu verbessern, fordert die
Arbeiterkammer einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen,
eine umfassende Begutachtung sowie die verpflichtende
Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde “, sagt AK-
Präsident Andreas Stangl. Die AK Oberösterreich fordert zusätzlich
eine eigenständige, von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, die
die Gutachten auf Basis allgemein verbindlicher Richtlinien erstellt.
Schließlich empfiehlt die AK, die Schulungen für die Gutachter:innen
zu adaptieren. Der Fokus soll dabei auf Unvoreingenommenheit,
respektvolle Kommunikation, umfassende Untersuchung unter
Berücksichtigung der Sichtweise/Probleme der Antragsteller:innen und
Antidiskriminierung liegen. Hilfreich ist auch, ein eigenes,
inhaltliches Curriculum und ein umfangreiches Handbuch zur
Begutachtung zu erstellen.