Bund und Länder setzen UN-Behindertenrechtskonvention nicht um

Wien (OTS) – „Österreich hat sich verpflichtet, die
UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) umzusetzen. Dieser Verpflichtung kommen aber weder der Bund
noch die Länder nach“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich
des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember)
: „Auch wenn es der Bund ist, der die UN-BRK unterzeichnet hat – sie
gilt selbstverständlich auch für die Bundesländer, die hauptsächlich
für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen zuständig
sind.“

Rechte statt Almosen

„Menschen mit Behinderungen brauchen Rechte, nicht Almosen“, so
Achitz: „Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderungen einen
gleichberechtigten Zugang zu einem selbstbestimmten Leben und zu
Inklusion zu verschaffen. Inklusion heißt, dass sie so weit wie
irgendwie möglich genauso selbstbestimmt leben können wie andere
Menschen.“ 2023 stellte der zuständige Fachausschuss im Rahmen der UN
-BRK-Staatenprüfung zahlreiche Verfehlungen Österreichs fest und
empfahl diverse Maßnahmen, um den völkerrechtlich gebotenen Zustand
herzustellen. Achitz: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht
darauf, dass diese Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Durch die Staatenprüfung ist noch klarer geworden, dass allgemeine
Bekenntnisse zu Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen nicht
ausreichen.“

Mit Österreichs Verstößen gegen die UN-BRK ist die
Volksanwaltschaft laufend konfrontiert. Einerseits in der
nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung, also wenn sich betroffene
Menschen an die Volksanwaltschaft wenden, weil ihnen zum Beispiel
dringend benötigte Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden,
etwa Elektrorollstühle, oder Dienstleistungen wie Persönliche
Assistenz.

Andererseits sind die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen für
die Präventive Menschenrechtskontrolle zuständig, sie besuchen u. a.
Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen unangekündigt. Ihr
verfassungsgesetzlicher Auftrag als „Nationaler
Präventionsmechanismus“ (NPM) basiert u.a. auf der UN-BRK.

Beispiele aus Behördenkontrolle und präventiver
Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft macht immer wieder auf Verstöße gegen die
UN-BRK aufmerksam. Achitz: „Wir versuchen dann, im Kontakt mit dem
jeweiligen Land oder der zuständigen Sozialversicherung, eine
Einzelfall-Lösung im Sinne des betroffenen Menschen zu finden. Noch
wichtiger ist es mir aber, auf systemische Probleme hinzuweisen, wo
die Politik gefragt ist.“ Einige Beispiele für UN-BRK-Verletzungen,
auf die die Volksanwaltschaft zuletzt aufmerksam gemacht hat:

De-Institutionalisierung: Es braucht endlich ausreichende
barrierefreie und gemeindenahe Wohnmöglichkeiten, persönliche
Assistenz und ambulante Unterstützungsleistungen, damit Menschen mit
Behinderungen selbstbestimmt leben können. Bestehende
Großeinrichtungen zu verkleinern ist zu wenig. Erst recht dürfen
keine neuen Großeinrichtungen mehr gebaut werden. Art. 19 UN-BRK
verbrieft das Recht von Menschen mit Behinderungen auf eine
unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Die
Vertragsstaaten der Konvention haben unter anderem zu gewährleisten,
dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit
haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit
wem sie leben. Achitz: „Was fehlt, ist eine De-
Institutionalisierungsstrategie, inklusive Zeitplan und
Finanzierung.“

Lebensrhythmus: Wenn Menschen nicht selbst entscheiden können, um
welche Zeit sie essen und wann sie schlafen gehen, widerspricht das
den Vorgaben der UN-BRK. Menschen, die in Heimen betreut werden und
auf fremde Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, sollen in
gleicher Weise ein Leben führen können wie Menschen, die auf keine
solche Unterstützung angewiesen sind. Sie sollten einen ähnlichen
Lebensrhythmus wie zu Hause vorfinden.

Persönliche Assistenz: Die Volksanwaltschaft hat an einem Bespiel
aus Niederösterreich auf die Probleme von Menschen hingewiesen, die
auf Persönliche Assistenz angewiesen sind. Persönliche Assistent*
innen übernehmen alles, was Betroffene nicht selbst können. Dadurch
sollen Selbstbestimmung und individuelle Lebensgestaltung ermöglicht
werden – so sieht es die UN-BRK vor.

„Strafen“ für Wochenenden bei Verwandten: Menschen aus Wien und
Niederösterreich haben sich bei der Volksanwaltschaft beschwert, weil
sie viel Geld an ihre Wohneinrichtung zahlen müssen, wenn sie übers
Wochenende zu ihren Familien fahren wollen. Volksanwalt Achitz
fordert, dass solche Abwesenheitsregelungen ersatzlos abgeschafft
werden. Denn auch Menschen ohne Behinderungen dürfen selbst darüber
entscheiden, ob sie am Wochenende wegfahren oder zuhause bleiben.

Assistenzhunde: In manche Reha-Einrichtungen usw. durften
Menschen ihre Assistenzhunde nicht mitnehmen. Aber: Art. 9 UN-BRK
garantiert den gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zur
physischen Umwelt, insbesondere auch zu medizinischen Einrichtungen
und Diensten. Art. 20 UN-BRK normiert das Recht auf persönliche
Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit, insbesondere auch mit
technologischer, menschlicher und tierischer Hilfe. Nach Einschreiten
der Volksanwaltschaft sind Assistenzhunde weitgehend willkommen in
den Einrichtungen.

Sexuelle Selbstbestimmung: In Wohneinrichtungen für Menschen mit
Behinderung wird die UN-BRK in Bezug auf die sexuelle
Selbstbestimmung teils nicht erfüllt. Sexualpädagogische Konzepte und
Bezugspersonen fehlen, teilweise sind Übernachtungsbesuche und das
Recht auf Familienleben eingeschränkt.

Ferienbetreuung: Einem Mädchen aus der Steiermark wurde keine
Assistenz für die Ferienbetreuung gemeinsam mit ihren Klassenkolleg*
innen finanziert. Die UN-BRK lehnt Sonderschulen ab, und das gilt
auch für die Sommerbetreuung. „Das Mädchen darf nicht an eine
Behinderteneinrichtung abgeschoben werden, und sie darf nicht von
ihren Mitschüler*innen getrennt werden. Inklusion und damit die
Einhaltung der Menschenrechte darf nicht vom Geld abhängig sein.“

Weitere Beispiele finden Sie in den Berichten der
Volksanwaltschaft an das Parlament und an die Landtage:
https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/