Effizienzsteigerung durch Digitalisierung: Bundesregierung setzt auf Modernisierung im Bundesdienst

Wien (OTS) – Die Arbeit als Bundesregierung steht unter dem klaren
Zielbild:
„Sanieren, Reformieren und Wachsen“. Ein zentraler Bestandteil dieses
Pfades ist ein leistungsfähiger und effizienter Bundesdienst, der
durch den gezielten Einsatz moderner Technologien, insbesondere
Künstlicher Intelligenz (KI), sowie Prozessoptimierung seine Aufgaben
künftig noch wirkungsvoller und effizienter erfüllen kann.

Die Bundesregierung stellt mit dem neuen Beschluss wichtige
Weichen für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung.
Im Zentrum stehen gezielte Digitalisierungsmaßnahmen, ein
verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sowie ein klar
strukturierter Einsparungspfad im allgemeinen Verwaltungsdienst.

„In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der
Bundesbediensteten in Pension. Bis 2030 werden wir 6 Prozent des
Verwaltungsdienstes nicht nachbesetzen. Um diese Lücke zu schließen,
setzen wir auf das Motto: Einsparungen durch Digitalisierung, nicht
an Digitalisierung. Vor allem durch Künstliche Intelligenz wollen wir
unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten. Gleichzeitig
modernisieren wir die Verwaltung – ohne dabei sicherheitsrelevante
Bereiche oder besonders schutzbedürftige Gruppen zu beeinträchtigen.
Insgesamt ergibt sich durch die neue Regelung ein
Einsparungspotential von 540 Mio. Euro bis 2030, danach jährlich von
rund 250 Mio. Euro – 20 Prozent davon fließen in die
Digitalisierung“, betont Digitalisierungsstaatssekretär Alexander
Pröll .

Staatssekretärin Michaela Schmidt : „Ein funktionierendes
Gemeinwesen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. So stark und
schlagkräftig wie nötig, aber auch so effizient und budgetschonend
wie möglich. Daher nutzen wir technische Innovationen für eine
maßvolle Reduktion der Zahl der Bundesbediensteten – mit Mut, aber
auch mit Augenmaß. Ausgenommen bleiben natürlich Bildung, Sicherheit
und Justiz.“

Klubobmann Yannick Shetty : „Wir haben versprochen, dass wir im
System sparen und wir sparen jetzt im System. Durch die Nicht-
Nachbesetzung bei Pensionierungen sparen wir in den nächsten vier
Jahren 540 Mio. Euro ein – ohne Qualitätsverlust in den so wichtigen
Bereichen wie Bildung, Justiz oder Polizei. Besonders wichtig ist uns
auch, dass sich die Regierung mit dem Beschluss dazu bekennt,
Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst künftig nach objektiven
Auswahlverfahren vorzunehmen, die unabhängigen Elemente in
Besetzungskommissionen zu stärken und die Einstiegstests für
Bewerberinnen und Bewerber in der Bundesverwaltung weiterzuentwickeln
– damit in Zukunft sichergestellt ist, dass bei Postenbesetzungen
zählt, was man kann, und nicht, wen man kennt.“

Die Kernpunkte des Ministerratsvortrags sind wie folgt:

Strategische Personalplanung & Einsparpfad
Durch natürliche Abgänge – insbesondere Pensionierungen – soll der
allgemeine Verwaltungsdienst bis 2029 um rund 6 % reduziert werden.
Dies entspricht einem Wert von rund 2.600 VBÄ (
Vollbeschäftigungsäquivalent). Das entspricht in etwa der Einsparung
jeder zweiten Pensionierung basierend auf der Pensionsprognose für
den Verwaltungsdienst 2027 bis 2029 pro Jahr auf Bundesebene.

Einsparziele:

1,5 % bis Ende 2027

2,0 % bis Ende 2028

2,5 % bis Ende 2029

Modernisierung & Budgetentlastung durch Digitalisierung
Bis 2030 ergibt sich ein kumuliertes Einsparungspotenzial von rund
540 Mio. Euro, danach jährlich von rund 250 Mio. Euro. 20 % dieser
Einsparungen werden gezielt in Digitalisierungsmaßnahmen
reinvestiert. Bis 2030 sind das 108 Mio. Euro. Damit wird ein
deutlicher Schritt zu einer zukunftsfitten Verwaltung erreicht, der
Bürgerinnen und Bürgern einen effizienteren Service bietet und
Bedienstete spürbar entlastet.

Schutz sensibler Bereiche
Externe Neuaufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 60 %
oder mehr sind wie bisher von den Einsparungen ausgenommen.
Jedenfalls keine Einsparungen erfolgen im Bereich der Exekutive, der
Gerichtsbarkeit, des Lehrpersonals und des Militärs.

Stärkung der Objektivität im Bundesdienst
In einem ersten Schritt wird bis Juni 2026 eine Bestandsaufnahme der
aktuell zur Anwendung kommenden Besetzungsverfahren erstellt.
Anschließend werden unter Einbindung unabhängiger Expertinnen und
Experten sowie der Vertretungen der Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer konkrete Vorschläge zu den im Regierungsprogramm
vereinbarten Maßnahmen ausgearbeitet werden.

„Wir stellen sicher, dass Effizienzsteigerung und Objektivität
Hand in Hand gehen. Eine moderne Verwaltung braucht klare Prozesse,
digitale Unterstützung und höchste Integrität – genau diesen Weg
setzen wir jetzt konsequent um “, so der
Digitalisierungsstaatssekretär abschließend.