Europäische Krankenversicherungskarte: Wie die Sozialversicherung europäische Integration im Alltag spürbar macht

Wien (OTS) – Zum Europatag zeigt der Dachverband der
Sozialversicherungsträger,
was grenzübergreifende Soziale Sicherheit in Europa konkret bedeutet:
Über 8,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind mit der
Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite ihrer
e-card in 35 Ländern abgesichert – automatisch, ohne Antrag, ohne
Bürokratie. Und die Bilanz zeigt: Österreich profitiert vom System.

Die e-card in der Geldbörse, die offene Grenze auf der
Urlaubsfahrt, das Handy ohne Roaming-Gebühren – die europäische
Integration ist für viele längst Normalität. Doch ein oft übersehener
Vorteil macht das Leben noch einfacher: die Europäische
Krankenversicherungskarte (englisch: European Health Insurance Card –
EHIC) auf der Rückseite der e-card. Ob Urlaub in Kroatien, Skiunfall
in Italien oder Dienstreise nach Deutschland – wer krank wird,
bekommt sofort Hilfe, ohne Vorleistung oder Rückerstattungsstress.
Zum Europatag am 9. Mai erinnert der Dachverband der
Sozialversicherungsträger (DVSV) daran, wie sehr Europa und
grenzüberschreitende soziale Sicherheit den Alltag erleichtert.

8,7 Millionen Karten, keine Antragstellung nötig

Die EKVK wird in Österreich nicht beantragt, sondern automatisch
ausgestellt: Der DVSV übernimmt dies zentral im Namen des jeweils
zuständigen Krankenversicherungsträgers. Die Gültigkeitsdauer richtet
sich nach der Versicherungssituation – für Pensionistinnen und
Pensionisten beträgt sie zehn Jahre, für andere Versicherte ein oder
fünf Jahre je nach Versicherungszeiten, für Kinder bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres.

Im Vergleich zu 2015 – damals waren rund 8.2 Millionen EKVKs
gültig – ist die Zahl der Karten um 6,3 Prozent weitergewachsen,
parallel zur Bevölkerungsentwicklung und steigender
Erwerbsbeteiligung.

Das Plus: Österreich profitiert vom System

Was auf den ersten Blick wie eine reine Ausgabenposition wirkt,
erweist sich bei näherer Betrachtung als ausgewogenes und für
Österreich sogar vorteilhaftes System. Die österreichische
Sozialversicherung trägt zwar als Gläubiger die Kosten, wenn
Versicherte im Ausland behandelt werden: 2024 beliefen sich diese auf
insgesamt 31.298.860 Euro – am stärksten zu Buche schlugen
Behandlungen in Deutschland, gefolgt von Kroatien und Italien.
Gleichzeitig aber kommen jährlich hunderttausende Versicherte aus
anderen EU-Ländern nach Österreich und werden hier behandelt. Deren
Kosten tragen die Kassen ihrer Heimatländer. 2024 wurden 249.556
solcher Behandlungen in Österreich erbracht, was Einnahmen von
insgesamt 158.060.801 Euro bedeutete. Einnahmen aus Behandlungen
ausländischer Versicherter übersteigen die Ausgaben für
österreichische Versicherte im Ausland entsprechend um 126.761.941
Euro.

Europa schützt – auch wenn die Karriere über die Grenze führt

Die grenzüberschreitende Koordinierung der Sozialversicherung
geht über den Krankenversicherungsschutz hinaus. Wer in mehreren EU-
Ländern gearbeitet hat, verliert keine Versicherungszeiten: Egal ob
also Pensionsmonate aus Deutschland, Österreich oder Spanien
bestehen, alle werden zusammengerechnet. Wer nach Jahren im Ausland
zurückkommt, bringt seinen Pensionsanspruch mit.

Die Soziale Sicherheit ist darüber hinaus auch bei Staaten
außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, wie Serbien, Japan oder
auch Brasilien durch bilaterale Abkommen abgesichert. Österreich
verhandelt fortlaufend Übereinkommen mit Partnerstaaten auf der
ganzen Welt, um das Netz der sozialen Sicherheit noch engmaschiger zu
gestalten. Der Dachverband ist über das Sozialministerium in diese
Verhandlungen eingebunden.

Die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger,
Claudia Neumayer-Stickler, hebt hervor: „Der Europatag erinnert uns
daran, was europäische Zusammenarbeit konkret bedeutet. Soziale
Sicherheit endet nicht an der Grenze. Das ist keine
Selbstverständlichkeit, sondern Ergebnis einer gemeinsamen
europäischen Idee. Für unsere Versicherten heißt das: Wer in Europa
unterwegs ist, ist nie ohne Schutz. Und es macht uns stolz, dass wir
umgekehrt auch europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die
Qualität des österreichischen Gesundheitssystems anbieten können,
während wir gleichzeitig sicherstellen, dass Österreicherinnen und
Österreicher überall gut versorgt sind.“

Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der
Sozialversicherungsträger, erklärt: „Österreich verfügt über ein sehr
gutes Gesundheitssystem. Die europäische Zusammenarbeit macht es
möglich, diesen Standard über die eigenen Grenzen hinaus wirksam
werden zu lassen. Die EKVK ist dabei mehr als eine praktische Karte
im Geldbeutel. Sie steht für grenzüberschreitende
Versorgungssicherheit: Wer im Ausland auf medizinische Versorgung
angewiesen ist, bekommt sie unkompliziert und ohne unmittelbare
Kosten. Wer aus anderen europäischen Ländern nach Österreich kommt,
hat hier Zugang zu Spitzenmedizin auf höchstem Niveau. Das ist das
Ergebnis jahrzehntelanger europäischer Koordinierung und
Zusammenarbeit, die im Alltag der Versicherten ankommt.“

Im Ausland krank – was nun? Das müssen Versicherte wissen

Die EKVK schützt – aber nicht grenzenlos. Wer im EU-Ausland auf
Nummer sicher gehen will, sollte ein paar Grundregeln kennen:

Wo gilt die EKVK? Die Karte gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und dem
Vereinigten Königreich. Außerdem kann die EKVK auch in Serbien,
Nordmazedonien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina verwendet
werden. Die EKVK gilt daher insgesamt in 35 Ländern. Für die Türkei
kann ein Urlaubskrankenschien beantragt werden. Für Reisen in andere
Länder, teils beliebte Urlaubsländer, bietet sie jedoch keinen Schutz
– hier ist eine private Reisekrankenversicherung empfehlenswert.

Was ist abgedeckt? Die EKVK deckt medizinisch notwendige
Behandlungen ab – also alles, was nicht bis zur Rückkehr nach
Österreich warten kann. Dazu zählen Arztbesuche,
Krankenhausaufenthalte, Medikamente und in manchen Ländern auch
Notfalltransporte. Kein Anspruch besteht auf Behandlungen, die von
vornherein im Ausland geplant wurden (z.B. elektive Eingriffe) oder
planbare Präventivleistungen, wie zum Beispiel eine Mundhygiene.

Öffentlich oder privat? Wichtig: Die EKVK gilt nur bei Ärztinnen,
Ärzten und Spitälern, die am öffentlichen Gesundheitssystem des
jeweiligen Landes teilnehmen, also das, was man in Österreich als
Kassenarzt versteht. Wer zu einer Privatpraxis geht, muss die Kosten
selbst tragen.

Was kostet es trotzdem? In manchen Ländern gibt es gesetzliche
Selbstbehalte oder Zuzahlungen, die auch mit EKVK anfallen – das ist
länderspezifisch und entspricht den Regelungen für die dortigen
Versicherten. Österreich übernimmt diese Eigenanteile nicht – wenn
die EKVK zum Einsatz kommt, wird man wie ein Einheimischer behandelt.

Wie kommt man an die Karte? Die EKVK befindet sich automatisch
auf der Rückseite der e-card. Wer eine separate Bestätigung benötigt,
kann über den zuständigen Krankenversicherungsträger eine
Ersatzbescheinigung anfordern – bei der ÖGK geht das auch ganz
einfach über die ÖGK-App.

Was tun im Ernstfall?

1.

EKVK (Rückseite der e-card) vorzeigen

2.

Darauf bestehen, als lokal Versicherter behandelt zu werden

3.

Alle Belege, Rechnungen und Befunde aufbewahren

4.

Bei Fragen: Der zuständige Krankenversicherungsträger in
Österreich hilft auch aus dem Ausland