Wien (OTS) – Anlässlich des Europäischen Protesttags zur
Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen äußert die Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger, große Besorgnis über die jüngst präsentierten
Budgetpläne der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein Doppelbudget
2027/28 geeinigt. Vorgesehen ist ein Maßnahmenvolumen von rund 5,1
Milliarden Euro, wobei etwa die Hälfte auf Einsparungen und die
andere Hälfte auf sogenannte „Offensivmaßnahmen“ entfällt. Ein
Schwerpunkt liegt dabei auf der Senkung der Lohnnebenkosten, während
gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen, etwa im Bereich Pensionen,
geplant sind.
Aus Sicht der Anwältin bleibt jedoch unklar, welche konkreten
Auswirkungen diese Budgetpolitik auf Menschen mit Behinderungen haben
wird. Es wird befürchtet, dass begonnene Einsparungen in diesem
Bereich noch weiter verstärkt werden.
„Gerade in Phasen der Budgetkonsolidierung besteht die reale
Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von
Einsparungen betroffen sind. Ohne klare Zweckwidmung droht Inklusion
erneut zur Verhandlungsmasse zu werden“, so Steger.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Sparmaßnahmen im
Sozialbereich unmittelbare Folgen für die Lebensrealität von Menschen
mit Behinderungen haben können, etwa durch reduzierte
Unterstützungsleistungen oder eingeschränkte Mobilitätsförderungen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass zentrale Investitionen in
Arbeitsmarktintegration, persönliche Assistenz und Barrierefreiheit
nicht ausreichend abgesichert oder gar nicht erst vorgesehen sind.
Zwtl.: Ein inklusives Österreich entsteht nicht durch Ankündigungen,
sondern durch konkrete finanzielle Entscheidungen
Der Europäische Protesttag macht einmal mehr sichtbar, dass viele
strukturelle Probleme ungelöst bleiben:
–
Menschen mit Behinderungen sind weiterhin überdurchschnittlich
armutsgefährdet
–
Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt stark eingeschränkt
–
Barrierefreiheit ist in vielen Lebensbereichen noch immer nicht
umgesetzt
Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen:
–
Verbindliche Budgettransparenz hinsichtlich der Auswirkungen auf
Menschen mit Behinderungen
–
Überprüfung aller Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben
der UN-Behindertenrechtskonvention
–
Klare Zweckwidmung von Mitteln für Inklusion und Barrierefreiheit
–
Absicherung bestehender Unterstützungsleistungen gegen
Einsparungen
–
Systematische Einbindung von Menschen mit Behinderungen in
budgetpolitische Entscheidungsprozesse
„Gleichstellung ist kein Nebenprodukt wirtschaftspolitischer
Entscheidungen. Sie muss aktiv geplant, finanziert und überprüft
werden. Ein Budget ist immer auch ein Spiegel politischer Prioritäten
und daran wird sich messen lassen, welchen Stellenwert die Rechte von
Menschen mit Behinderungen tatsächlich haben,“ so Steger.
