Fristwidrige Kündigung: AK erkämpft mehr als 6.700 Euro für falsch eingestuften Facharbeiter

Linz (OTS) – Ein Betrieb aus dem Hausruckviertel stufte einen
Facharbeiter
monatelang falsch ein und kündigte ihn fristwidrig. Die
Arbeiterkammer machte alle offenen Ansprüche, neben der Lohndifferenz
auch eine Kündigungsentschädigung, beim Arbeitgeber geltend.

Nachdem er gekündigt worden war, ließ ein Arbeiter aus dem Bezirk
Ried in der Arbeiterkammer seine Endabrechnung kontrollieren. Dabei
stellte sich heraus, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten
worden war und der Mann während der gesamten Beschäftigungsdauer,
etwas mehr als ein halbes Jahr, falsch eingestuft gewesen war. Die
Arbeiterkammer wies das Unternehmen auf diese Fehler hin und forderte
die daraus resultierenden Ansprüche für den Arbeitnehmer ein.

Die Firma erwiderte, dass der Mann lediglich allgemeine
Montagetätigkeiten verrichtet hatte und daher richtig eingestuft
gewesen sei. Tatsächlich konnte der Arbeiter die erfolgreich
absolvierte Werkmeisterprüfung und einige Zusatzqualifikationen ins
Treffen führen und anhand seiner Tätigkeitsbeschreibung glaubhaft
vermitteln, dass er höher eingestuft sein hätte müssen: Er
identifizierte regelmäßig Konstruktionsfehler, nahm eigenständig
Modifikationen an Werkstücken vor und führte seine Arbeiten unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte aus. Darüber hinaus baute
er anhand bereitgestellter Zeichnungen Maschinen und Maschinenteile
zusammen.

Mit diesen Argumenten intervenierte die Arbeiterkammer nochmals beim
Unternehmen. Erst jetzt zeigte sich dieses einsichtig und erkannte
die Forderungen an. Letztlich bekam der Arbeitnehmer einen
Gesamtbetrag in Höhe von mehr als 6.700 Euro nachbezahlt.

„ Der Fall zeigt, dass es sich immer lohnt, die Endabrechnung in der
AK kontrollieren zu lassen. Und selbst wenn sich Arbeitgeber vorerst
weigern, ihre Beschäftigten korrekt zu bezahlen, bleiben wir
hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht “, sagt
AK-Präsident Andreas Stangl.