Wien (OTS) – „Illegale Kurzzeitvermietung ist kein Kavaliersdelikt.
Gerade in den
beliebtesten Metropolen Europas – zu denen Wien zweifelsohne zählt –
nimmt die illegale gewerbliche Kurzzeitvermietung zum Teil überhand
und kostet den Einwohnenden dringend benötigten Wohnraum. Wien hat
mit der jüngsten Bauordnungsnovelle rechtzeitig reagiert und hat mit
dem Wiener Weg ein international beachtetes Modell etabliert – immer
im Ausgleich aller Interessen und in Beobachtung der Entwicklungen“,
erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Ferienzeit ist Reisezeit. Vielerorts hat man den wohlverdienten
Urlaub angetreten. Am beliebtesten bei den Österreicher*innen sind
klassische Strand- bzw. Badeurlaube. Auf Platz 2 folgen jedoch
bereits Städtetrips. Häufig erfolgt die Buchung des jeweiligen
Feriendomizils dann über Plattformen wie Airbnb, booking.com und Co.
Doch nicht alle angebotenen Ferienwohnungen dürfen einfach so
kurzzeitvermietet werden. In der Stadt Wien wurden die Regelungen in
puncto Kurzzeitvermietung im vergangenen Jahr mit Inkrafttreten der
letzten Bauordnungsnovelle deutlich verschärft: Seit 1. Juli 2024 ist
es nur noch bis maximal 90 Tage im Jahr erlaubt, eine Wohnung an
Tourist*innen zu vermieten. Über diesen Zeitraum hinaus benötigt man
neben der Zustimmung aller Wohnungseigentümer*innen auch eine
Ausnahmebewilligung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt
wird.
Weiteres illegales Hotel im 20. Bezirk ausgehoben
Keine Sommerpause gab es dementsprechend für das Referat der
Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37). Ganz im
Gegenteil, denn durch die warmen Sommermonate halten sich viele
Tourist*innen deutlich mehr und länger draußen auf, was ein Antreffen
in den Wohnungen natürlich erschwert. „Wir haben darauf reagiert,
indem wir teilweise noch früher mit den Kontrollen gestartet haben“,
erklärt Referatsleiter Günter Nast. Über zu wenig Arbeit kann sich
das Team generell nicht beschweren, denn Anzeigen von Nachbar*innen
und Anrainer*innen werden nach wie vor in hoher Zahl eingebracht. Die
insgesamt neun Mitarbeiter*innen des Referats gehen diesen nach und
kontrollieren mehrmals wöchentlich Wohnhäuser über alle Wiener
Bezirke hinweg. Immer wieder kann das Team dabei auch Erfolge
verzeichnen, wie Nast zu berichten weiß: „Im Juni konnten wir ein
weiteres, illegales Hotel im 20. Bezirk ausfindig machen. Bis Top 35
waren hier alle Wohnungen durchgehend kurzzeitvermietet.“ Häufig
seien undurchsichtige Firmen-Konstrukte in solche Härtefälle
involviert. Speziell dann gilt es, den rechtlichen Rahmen voll
auszuschöpfen, um zweckwidrige Vermietung im großen Stil einzudämmen.
Im Zuge dessen werden von der Stadt Wien auch Maßnahmen ergriffen, um
schneller strafen zu können und das Strafmaß bei Wiederholungstäter*
innen empfindlich zu erhöhen. Wichtig zu wissen: Etwaige Strafen
betreffen immer nur diejenigen, die Wohnraum zweckwidrig vermieten.
Tourist*innen werden im Zuge der Kontrollen lediglich befragt und um
ihre Buchungsbestätigungen gebeten, gestraft wird hier aber nicht.
Positive Bilanz: 69 Strafanträge allein in den Sommermonaten
Für den Sommer 2025 zieht Günter Nast jedenfalls eine durchwegs
positive Bilanz: Insgesamt 264 Anzeigen sind in den Monaten Juni bis
August im Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37)
eingegangen. Davon waren 214 externe Anzeigen und 50 interne
Anzeigen. Darüber hinaus wurden auch einige Strafanträge an die für
Baurecht zuständige MA 64 weitergeleitet. In den Sommermonaten waren
es insgesamt 69 an der Zahl. Mit der Leistung seines Teams zeigt sich
Referatsleiter Nast zufrieden: „Recherchen und Verfahren gehen jetzt
deutlich schneller, da das Team vollbesetzt und mittlerweile auch
sehr gut eingespielt ist.“
Über 1500 Anzeigen und 300 Strafanträge seit Einführung
Insgesamt sind seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über
1500 interne und externe Anzeigen (1.078 externe Anzeigen und 433
interne Anzeigen) erfolgt. Darüber hinaus wurden insgesamt rund 300
Strafanträge weitergeleitet.
[Schluss]