St. Pölten (OTS) – Seit Juni sind in Österreich neue Regelungen in
Kraft, die das
Blutspenden für viele Menschen erstmals möglich machen – ohne
Abstriche bei den hohen medizinischen Standards. Erstmals werden
unter anderem auch Richtlinien für intergeschlechtliche Personen
definiert, und bestimmte Autoimmunerkrankungen schließen eine Spende
nicht mehr grundsätzlich aus. Ziel ist es, mehr Menschen zur Spende
zu motivieren – denn nach wie vor gilt: Alle 90 Sekunden wird in
Österreich eine Blutkonserve benötigt. Jede einzelne Spende kann
Leben retten.
„Blutspenderinnen und Blutspender übernehmen Verantwortung für
andere Menschen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur
Gesundheitsversorgung, denn Blut kann nach wie vor nicht künstlich
hergestellt werden“, betont der für Kliniken zuständige Landesrat
Ludwig Schleritzko. „Mit den neuen Regelungen wird das Blutspenden
für viele erstmals möglich – und das unter gewohnt höchsten
medizinischen Standards. Ich danke allen, die regelmäßig zur
Blutspende gehen – sie retten Leben. Gerade in der Urlaubszeit ist
das besonders wichtig“, so der Landesrat.
Im Jahr 2024 wurden in den beiden Blutbanken der
Landesgesundheitsagentur in St. Pölten und Mistelbach insgesamt knapp
17.600 Blutspenden durchgeführt – über 9.100 davon in St. Pölten und
über 8.500 in Mistelbach. In der Blutbank St. Pölten kamen zusätzlich
618 Thrombozytenspenden zusammen. Für die freiwillige Blutspende
stehen in St. Pölten vier Abnahmeplätze für Vollblut sowie zwei für
Thrombozytenspenden zur Verfügung, in Mistelbach sind es drei
Vollblut-Abnahmeplätze. Mit Juni gelten in Österreich neue
Blutspendebestimmungen, die sowohl auf Sicherheit als auch auf
größere Spendergruppen abzielen. Männer dürfen nun vier Mal pro Jahr,
Frauen sowie inter-, nicht-binäre und diverse Personen drei Mal
jährlich Blut spenden – vorausgesetzt, zwischen zwei Spenden liegen
mindestens acht Wochen. Auch über 65-Jährige dürfen weiterhin
spenden, sofern sie im Vorjahr ärztlich zugelassen wurden. Menschen
mit bestimmten Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto oder Psoriasis
sowie Personen mit Aufenthalt in Malariagebieten können nach
individueller Beurteilung ebenfalls Blut spenden. Für
intergeschlechtliche und diverse Personen wurden erstmals
medizinische Richtlinien festgelegt.
„Für alle Spenderinnen und Spender der Blutbank St. Pölten als
auch Mistelbach kann eine Blutspende unter optimalen Bedingungen und
auf höchstem Niveau garantiert werden. Aus den abgenommenen
Blutspenden werden in der Blutbank die lebenswichtigen Blutprodukte
hergestellt“, erklärt der ärztliche Leiter der Blutbank Mistelbach,
Primar Harald Rubey, und ergänzt: „Auch externe Blutspende-Aktionen
sind ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der notwendigen Blutmenge.
So wurden beispielsweise im letzten Jahr 168 externe
Blutspendeaktionen vom Team der Blutbank Mistelbach organisiert und
durchgeführt – das ist die höchste Anzahl seit dem 66-jährigen
Bestehen der Blutbank in Mistelbach. Darauf sind wir auch sehr
stolz.“
„Blut spenden können alle gesunden Frauen und Männer zwischen dem
18. und 60. Geburtstag, sofern die gesetzlichen Gesundheitskriterien
wie z. B. Hämoglobin-Wert, Gewicht, Blutdruck erfüllt sind.
Folgespenden sind bei guter Gesundheit auch bis zum 70. Geburtstag
möglich“, erklärt der medizinische Leiter Dr. Gottfried Fischer von
der Blutbank im Universitätsklinikum St. Pölten und fügt hinzu: „Nach
der ab Juni 2025 gültigen Blutspenderverordnung können Frauen drei
Mal pro Jahr und Männer vier Mal jährlich Blut spenden. Der zeitliche
Abstand zur letzten Blutspende muss mindestens acht Wochen betragen.“
Interessierte können gerne zu den Öffnungszeiten unangemeldet bei den
Blutbanken vorbeikommen und Blut spenden. Alle weiteren Informationen
unter https://blutspenden.noe-lga.at oder www.blutbank.at . Die
Öffnungszeiten der Blutbanken: Universitätsklinikum St. Pölten,
Montag bis Freitag täglich 8 – 13 Uhr; Mittwoch 8 – 18 Uhr (
ausgenommen Feiertage), Landesklinikum Mistelbach, Montag bis
Donnerstag täglich 9 – 15 Uhr; Freitag und Feiertage geschlossen.
Weitere Informationen bei der NÖ Landesgesundheitsagentur unter E
-Mail [email protected]