Wien (OTS) – Mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG
19.12.2024,
RV/3100544/2017) und der anschließenden Stellungnahme des
Bundesministeriums für Finanzen vom 02.04.2025 wurde die
jahrzehntelange Finanzverwaltungspraxis das Entgelt für die Arbeit am
Feiertag, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt, als steuerfrei zu
behandeln, überraschend beendet.
Arbeitnehmer:innen erhalten für Feiertage, die auf einen
regulären Arbeitstag fallen, ihren normalen Lohn, arbeiten sie an
diesen Feiertagen auch, dann erhalten sie diesen noch einmal in Form
des so genannten Feiertagsarbeitsentgelt.
Bis zum 31.12.2024 wurde dieser Lohn für die Arbeit am Feiertag
steuerfrei behandelt, seit 1. Jänner 2025 muss er hingegen als
regulärer Arbeitslohn versteuert werden.
„Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die
Mitarbeiter:innen unserer Branche“, so Georg Imlauer, Obmann des
Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
und oberster Branchensprecher. Denn auch die Steuerfreiheit von
Überstundenzuschlägen belastet die Mitarbeiter:innen. So können
Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nicht
für jedes Monat, sondern nur für das letzte Monat der Durchrechnung
steuerfrei geltend gemacht werden.
„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter:innen die an
Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich
schlechter gestellt werden als bisher. Arbeit und Leistung muss sich
wieder lohnen – mehr Netto vom Brutto! Wir kämpfen für die Anliegen
unserer Mitarbeiterinnen und erwarten uns hier auch entsprechende
Unterstützung von der Gewerkschaft.“
Zwtl.: Appell und Forderung
Seit Monaten drängt die österreichische Hotellerie auf
Gesetzesänderungen, die die Arbeit am Feiertag wieder dauerhaft von
der Lohnsteuer freistellt und steuerfreien Überstundenzuschläge
ermöglicht. „Wir appellieren die entsprechenden Gesetzesreparaturen
im Sinne der Mitarbeiter:innen so rasch als möglich vorzunehmen. Wir
vertrauen darauf, dass auch die Gewerkschaft dieses Anliegen im Sinne
ihrer Mitglieder unterstützt – ganz im Geist unseres gemeinsamen
Verständnisses, dass es um die Sache und das Wohl der gesamten
Branche geht. Eine Gesetzesänderung wäre nicht nur steuerpolitisch
richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber
Mitarbeiter:innen und Unternehmer:innen, die die österreichische
Gastfreundschaft täglich leben und weiterentwickeln“, so Obmann
Imlauer abschließend. (PWK308/ES)