Wien (OTS) – Zum Weltfrauentag am 8. März macht der Unabhängige
Monitoringausschuss auf die gravierenden Defizite in der
Gesundheitsversorgung von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen
aufmerksam. Sie sind aufgrund von Geschlecht, Behinderung und Alter
noch stärker benachteiligt. Mangelnde Barrierefreiheit erschwert den
gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Besonders
deutlich wird das im Bereich der sexuellen Gesundheit.
Zwtl.: Mädchen werden nicht ernst genommen – Fachwissen fehlt
Sie werden im Gesundheitswesen häufig nicht ausreichend
einbezogen. Es fehlt an kindgerechter, barrierefreier Information.
Oft mangelt es an Fachwissen über die Behinderung und deren
Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen.
Junge Frauen berichten, dass ihre Beschwerden nicht ernstgenommen
oder zunächst als psychosomatisch eingestuft werden. Das kann zu
verspäteten Diagnosen führen. Notwendige Behandlungen können dadurch
zu spät erfolgen.
Zwtl.: Prekärer Zugang zu sexueller Gesundheitsversorgung
Der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention äußerte 2023 im Zuge der Staatenprüfung
Besorgnis über den eingeschränkten Zugang von Mädchen und jungen
Frauen mit Behinderungen zu Leistungen im Bereich der sexuellen
Gesundheit, insbesondere bei der gynäkologischen Versorgung.
Besonders betroffen sind jene, die in Einrichtungen leben.
Sexualerziehung und Gesundheitsberatung finden oft nicht oder nur
eingeschränkt statt. Dabei wären das wichtige Schutzmaßnahmen gegen
geschlechtsspezifische Gewalt.
Der UN-Fachausschuss zeigte sich zudem besorgt über Berichte,
wonach Verhütungsmittel ohne Einwilligung verabreicht oder
Sterilisationen durchgeführt wurden. Maßnahmen zur Förderung
sexueller Selbstbestimmung fehlen vielfach.
Daniela Rammel, Vorsitzteam: „Mädchen mit Behinderungen haben ein
Recht auf barrierefreie Gesundheitsversorgung und auf
Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper. Die fehlende Versorgung
kann für sie lebensbedrohlich sein. Österreich ist durch die UN-
Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung dieser Rechte verpflichtet“
.
2026 legt der Unabhängige Monitoringausschuss einen Fokus auf die
Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
und veranstaltet dazu auch eine Öffentliche Sitzung.