ÖAMTC: 36. StVO-Novelle – Welche Neuerungen gelten ab 1. Mai 2026?

Wien (OTS) – Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt
etliche
Änderungen: Ab 1. Mai 2026 gelten neue Regeln für E-Scooter und E-
Bikes, erlaubt sind ab diesem Zeitpunkt auch automatisierte
Zufahrtskontrollen in Fahrverbots- und verkehrsberuhigten Zonen. Die
ursprünglich ebenfalls für Mai angekündigten Änderungen im
Führerscheinrecht mit verschärften Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug und
Regeländerungen für E-Mopeds folgen dann ab 1. September bzw. 1.
Oktober 2026.

Ziel der StVO-Novelle ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen
und auf die zunehmende Nutzung alternativer Fortbewegungsmittel zu
reagieren. Der ÖAMTC informiert über die wichtigsten Änderungen und
was Verkehrsteilnehmer:innen ab sofort beachten müssen.

Zwtl.: E-Scooter – Beleuchtung, Reflektoren, Blinker, Hupe und
Helmpflicht bis 16 Jahre verpflichtend

Mit 1. Mai 2026 werden E-Scooter offiziell zum Fahrzeug erklärt.
Sie müssen dann folgende Ausstattungen haben: eine Bremse,
Hupe/Klingel, zwei weiße Rückstrahler/-folien nach vorne, zwei rote
Rückstrahler/-folien nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler/-folien zur
Seite, einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs. Bei
Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zudem ein weißes ruhendes
Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, letzteres darf
auch blinken.

Die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker:innen wird auf 0,5
gesenkt. Unter 16 Jahren gilt künftig eine Helmpflicht. Zudem regelt
die Novelle ausdrücklich, dass ausnahmslos nur eine Person auf einem
E-Scooter fahren darf und keine Güter, etwa an der Lenkstange,
transportiert werden dürfen. E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo
Radverkehr erlaubt ist.

Zwtl.: ÖAMTC fordert gesetzliche Nachbesserung, falls Blinker-
Nachrüstung nicht möglich

„Der Mobilitätsclub begrüßt, dass E-Scooter nun als vollwertiges
Fahrzeug mit Ausstattungsvorschriften anerkannt werden. Sollte sich
aber herausstellen, dass bei einigen Modellen etwa eine Blinker-
Nachrüstung an den Lenker-Enden technisch nicht möglich ist, braucht
es eine gesetzliche Nachbesserung. Eine Flexibilisierung der
Regelung, sodass auch im Helm eingebaute Blinker oder Blinker an den
Oberarmen erlaubt sind – oder zumindest eine Übergangsfrist –, wären
ein Lösungsansatz“, hält ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf fest.

Auch für E-Bikes tritt mit 1. Mai 2026 eine erweiterte
Helmpflicht in Kraft – sie gilt für Lenker:innen bis zum vollendeten
14. Lebensjahr.

Zwtl.: StVO-Novelle erlaubt Kamerakontrollen

Die 36. StVO-Novelle schafft außerdem die rechtliche Grundlage
für automatisierte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen –
wie sie z. B. für die Wiener Innenstadt geplant sind. Kameras sollen
mehrspurige Fahrzeuge identifizieren, die unerlaubt in solche Zonen
einfahren. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass
datenschutzkonform nur Fahrzeugkennzeichen und nicht etwa
Passant:innen, Rad- oder Motorradfahrende gefilmt oder aufgenommen
werden. Der ÖAMTC hat im Vorfeld kritisiert, dass nicht genau
definiert ist, wo eine solche Zone verordnet werden kann und dass es
keine österreichweit einheitlichen Regeln gibt, wer einfahren darf
und wer nicht. Der Club befürchtet, dass, ähnlich wie in Italien,
manche Städte das Instrument hauptsächlich zur Generierung von
Einnahmen missbrauchen könnten.

Zwtl.: Änderungen für E-Mopeds ab Oktober – Zeit aktiv zur
Umstellung nutzen

Die größte Systemänderung betrifft sogenannte E-Mopeds: Ab 1.
Oktober 2026 stuft die Novelle diese Fahrzeuge – oft von
Lieferdiensten genutzt – als Kraftfahrzeuge ein. Sie dürfen dann
nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen
Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht. „Das
spätere Inkrafttreten dieser Neuerung gibt Betroffenen die
Möglichkeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Wenn sie ihre
Fahrzeuge weiter nutzen wollen, brauchen die Lenker:innen einen
Führerschein. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert
werden“, erklärt Wolf. Inwiefern das in der Praxis möglich ist, wird
sich erst zeigen.

Der ÖAMTC empfiehlt allen Nutzer:innen von E-Scootern und E-
Mopeds, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu
machen. E-Scooter-Fahrende müssen ihre Fahrzeuge bis 1. Mai
nachrüsten. Eltern sollten sicherstellen, dass ihre Kinder beim
Fahren mit E-Scootern und E-Bikes die vorgeschriebenen Helme tragen.

Aktuelle Informationen und Beratung bietet der ÖAMTC in seinen
Stützpunkten und auf seiner Website unter www.oeamtc.at .