ÖAMTC: Vorsicht, Schlagloch – wer haftet bei einem Fahrzeugschaden?

Wien (OTS) – Der teils strenge Winter heuer in Österreich sorgt
wieder für etliche
Schlaglöcher im Straßennetz: Bei Minusgraden friert das Wasser, das
über Risse in die Straße eingedrungen ist, und zerreißt schließlich
den Belag. Übersieht man solche Löcher und fährt ungebremst hindurch,
kann das teure Schäden an Reifen und Felgen zur Folge haben. „Der
Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher
haftbar gemacht werden. Aber auch Fahrzeuglenkende selbst müssen in
solchen Fällen ihre Fahrweise an den Straßenzustand anpassen – das
heißt: vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit reduzieren. Wer
das nicht tut, könnte im Schadensfall leer ausgehen“, erläutert
Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Achtung: Auf kostenlos benutzbaren Straßen (Orts-, Landes- und
Bundesstraßen) haften Bund, Land oder Gemeinde nur bei grober
Fahrlässigkeit. „Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel
dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger
bekannt ist, der zuständige Straßenerhalter aber nichts dagegen getan
hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet wurde“,
erklärt Authried. “Auf kostenpflichtigen Straßen – z. B. Autobahnen
und Schnellstraßen – führt bereits eine leichte Fahrlässigkeit zu
einer Haftung des Straßenerhalters. Dieser muss im Falle eines
Fahrzeugschadens beweisen, dass er alles unternommen hat, um die
Gefahrenquelle rechtzeitig und effektiv zu beseitigen bzw.
abzusichern – oder eben, dass ihm das aus gewissen Gründen unmöglich
war.”

Zwtl.: Im Schadensfall alles dokumentieren

Wenn es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Fahrzeug oder gar zu
einem Unfall gekommen ist, empfiehlt der ÖAMTC-Rechtsberater, alle
Details mit Fotos zu dokumentieren und gegebenenfalls Daten von
Zeug:innen zu notieren. Auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann
für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
hilfreich sein.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Mitgliedern mit kostenloser
Beratung und Unterstützung hilfreich zur Seite und kann insbesondere
die individuellen Erfolgsaussichten für ein allfälliges Verfahren
einschätzen. Alle Kontaktmöglichkeiten findet man unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung . Bei Notfällen, die einer sofortigen
Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen auch in der
Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen erreichbar.

Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zur Aussendung steht im
ÖAMTC-Presseportal unter www.oeamtc.at/presse zum Download zur
Verfügung.