Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24.
Juni 2025 die
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
bestätigt – mit weitreichenden Folgen. Damit trifft eine Regelung,
die ursprünglich dem Konsumentenschutz im klassischen Vertragsrecht
diente, nun die private Wohnungswirtschaft in einer ohnehin
schwierigen Phase mit aller Härte.
ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer äußert sich besorgt zu den
jüngsten Entwicklungen: „Ein Mietvertrag ist mit einem „normalen“
Dauerschuldverhältnis nicht vergleichbar, denn das österreichische
Mietrecht zählt laut OECD zu den strengsten Mietrechtsgesetzen
weltweit.“ Die zahlreichen überbordenden Mieterschutzbestimmungen
beschränken jegliche Vertragsfreiheit des Vermieters. Aufgrund der
strengen Kündigungsbestimmungen, die für Vermieter gelten (§ 30 MRG),
erweist sich ein Mietvertrag de facto als Zwangsdauerschuldverhältnis
. Anders als bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen kann ein
Vermieter das Vertragsverhältnis nicht ohne Weiteres beenden. Der im
Gesetz enthaltene Kündigungsgrund „Eigenbedarf“ ist faktisch totes
Recht. Das wirtschaftliche Risiko liegt – zeitlich unbegrenzt –
einseitig beim Vermieter und erfährt im Lichte dieser überaus rigiden
Judikatur eine weitere unzumutbare Verschärfung.
Im Regierungsprogramm wird zur Herstellung der Rechtssicherheit
von einer „Klarstellung“ im Wege einer Gesetzesinitiative
geschrieben, die allgemein offensichtlich so zu verstehen ist, dass
das Gesetz „repariert“ wird, weil die Folgen nicht beabsichtigt sind.
In Österreich erfolgt die Umsetzung der Wertsicherung auf allgemeine
„Schuldverhältnisse“, also auf Dauer- und Zielschuldverhältnisse,
während sie in Deutschland z.B. nur bei Zielschuldverhältnissen zur
Anwendung kommt. In diesem Fall macht die 2-Monats-Frist ja durchaus
Sinn, denn auch ein Tischler, der eine Küche verkauft, kann nicht
innerhalb kürzester Zeit mehr dafür verlangen, weil der Holzpreis
gerade gestiegen ist. Dies erfolgt selbstverständlich im Rahmen des
Konsumentenschutzes.
Dass Mieten Preistreiber sind, ist ohnedies bereits widerlegt.
Die Statistik Austria berechnete für die bezahlten Wohnungsmieten im
Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022 eine Preissteigerung um
lediglich 3 Prozent. Damit ergibt sich, dass seit dem Jahr 2020 die
Hauptmietzinse geringer gestiegen waren als die allgemeine Inflation.
Laut Statistik Austria war die allgemeine Preissteigerung sogar um
4,4 Prozent höher als die Steigerung der Hauptmietzinse. Die wahren
Preistreiber im Bereich „Wohnen, Wasser, Energie“ waren Strom, Gas,
Instandhaltung und kommunale Gebühren. Außerdem liegen die Wohnkosten
in Österreich bei etwa einem Fünftel des Einkommens und sind mit rund
19 Prozent seit Jahren stabil.
Kaum im Amt hatte die frisch angelobte Bundesregierung das vierte
Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) auf den Weg
gebracht. „Die längst überfällige Reparatur der
Wertsicherungsklauseln hingegen wird seit Jahren auf die lange Bank
geschoben“, zeigt sich Prunbauer verärgert. Gleichzeitig soll im
Herbst eine weitere Verschlechterung für Vermieter folgen – die
Ausweitung der Befristung von 3 auf 5 Jahre, womit dem
Zwangsdauerschuldverhältnis „Mietvertrag“ eine weitere Verschärfung
erfahren soll.
Die Nicht-Reparatur eines schlechten Gesetzes ist nicht nur ein
Problem der Vermieter, sondern führt zu einem absoluten
Vertrauensverlust, der auch Investoren abschreckt. Auch Banken und
Versicherungen sind betroffen, man denke z.B. an den Deckungsstock.
Darüber hinaus kann ein Kreditnehmer in Schwierigkeiten kommen, weil
die Grundstücke entwertet werden. Auch der Erwerb von Eigentum wird
dadurch erschwert.
Ferner müssten Fonds erhebliche Wertverluste hinnehmen, was
Investoren zu spüren bekämen. So können für die heimische Wirtschaft
dringend benötigte Investitionen von Bauträgern nicht umgesetzt
werden, da viele Investoren Österreich überhaupt meiden werden und in
andere Länder ausweichen. Der Neubau ginge zurück, die Möglichkeit
der Investitionen in Bestand würde drastisch abnehmen.
All das führt dazu, dass sich die private Vermietung in
Österreich zum Hochrisikomodell entwickelt. Immer mehr klassische
Altbauten verschwinden vom Markt, aber neue Investoren bleiben aus.
Prunbauer bringt es auf den Punkt: „Wer investiert noch in ein Land,
das Eigentum systematisch entwertet? Wo ist die Rechtssicherheit
geblieben? Es braucht jetzt eine Kehrtwende – und zwar rasch. Die
Politik muss aufhören, ideologische Einbahnstraßen zu betonieren.
Eigentum darf nicht länger Spielball politischer Kurzsicht sein.“
Mehr über den ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB,
www.oehgb.at ) ist die größte freiwillige Interessenvertretung
österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die
Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des
Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der
privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen
sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit
fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw.
Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und
Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der
ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive
Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.