Wien (OTS) – Österreich modernisiert sein Schutzrechtswesen
grundlegend. Eine
umfassende Novellierung des Patentrechts und weiterer
Schutzrechtsbereiche – mit Änderungen in neun Gesetzen – bringt
europäische Harmonisierung, vereinfachte Verfahren und einen neuen
Herkunftsschutz für regionale Produkte.
“Im European Innovation Scoreboard 2025 erreichte Österreich bei der
Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum im europäischen
Vergleich Platz 1. Das zeigt deutlich: Österreich ist ein Land der
Innovationen. Um das weiter zu stärken, haben wir in der
Industriestrategie die Novellierung des österreichischen
Patentgesetzes festgeschrieben. Mit der Novelle, die nun in die
Begutachtung geht, verfolgen wir vor allem drei Ziele: eine
Harmonisierung und Vereinfachung von Verfahren, die Sicherung der
langfristigen Funktionsfähigkeit und Qualität des nationalen
Schutzrechtswesens und die Herstellung eines unionsrechtskonformen,
anwenderfreundlichen Herkunftsschutzes” , erklärt Innovationsminister
Peter Hanke.
Stefan Harasek, Präsident des Österreichischen Patentamts: “Mit
dieser Novelle wird der Zugang zu Schutzrechten noch einfacher,
direkter und schneller – für alle, die in Österreich erfinden und
gestalten. Wer eine gute Idee hat, soll sich auf deren Umsetzung
konzentrieren können statt auf bürokratische Hürden. Genau das
stellen wir mit diesen Änderungen sicher.”
National schützen, europäisch denken
Wer in Österreich Innovationen auf den Weg bringt, denkt selten
nur an den heimischen Markt. Österreichische Unternehmen meldeten
zuletzt weltweit fast 11.000 Patente an – und brauchen dafür ein
nationales Schutzrechtssystem, das nahtlos ins internationale Umfeld
passt. Die Novelle schließt verbleibende Lücken zur europäischen
Praxis: bei der Nennung von Erfinderinnen und Erfindern, bei Fristen
im Zusammenhang mit der Internationalisierung und bei weiteren
Regelungen, durch die ein österreichisches Patent besser als
Sprungbrett für globalen Schutz genutzt werden kann.
Herkunft als Qualitätsmerkmal
Neu ist auch der Schutz geografischer Angaben für industrielle
und handwerkliche Produkte. Die Herkunftsangaben, die es schon bisher
für Lebensmittel wie die Wachauer Marille gab, sind damit auch für
Erzeugnisse wie Schmuck, Textilien oder Porzellan möglich.
Handwerkliche Produkte, die typisch für eine Region sind, können so
künftig als solche ausgewiesen und rechtlich geschützt werden –
unionsrechtskonform und praxisnah.
Weiterer Ausbau der Digitalisierung
Parallel dazu wird die Digitalisierung der Verfahren noch weiter
gesetzlich verankert. Bereits heute werden rund 95 % der Anmeldungen
online eingebracht. Entsprechend soll künftig für alle Services des
Patentamts – Verfahren, Register, Informationszugang – der digitale
Weg durchgehend sowohl in der Interaktion mit Kundinnen und Kunden
wie auch in der internen Bearbeitung verfügbar sein.
Selbstverständlich bleibt aber die Möglichkeit zur analogen
Kommunikation weiterhin für alle erhalten, die diesen Weg bevorzugen.
