Wien (OTS) – „Der gestern auf profil.at und im ORF thematisierte
Rohbericht des
Rechnungshofs bestätigt, was wir Grüne seit Jahren fordern: Das
österreichische Gesundheitssystem braucht endlich den bundesweit
einheitlichen Honorarkatalog für ärztliche Leistungen. Gleiche
Leistungen müssen überall im Land gleich vergütet werden,
Patient:innen müssen unabhängig vom Wohnort die gleiche Versorgung
als Kassenleistung erhalten“, betont Ralph Schallmeiner,
Gesundheitssprecher der Grünen.
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Rohbericht „Ärztliche
Versorgung im niedergelassenen Bereich 2018 bis 2023“ ausdrücklich
den „Fleckerlteppich“ an Verträgen zwischen der Österreichischen
Gesundheitskasse (ÖGK) und den Landesärztekammern. Diese Situation
führe zu Ungleichbehandlungen, verhindere mehr Effizienz und
untergrabe die Steuerbarkeit des Systems, resümiert der Rechnungshof.
„Es ist schlicht unverständlich, warum etwa die Muttermalkontrolle in
7 von 9 Bundesländern von der Kasse bezahlt wird, während in
Niederösterreich und der Steiermark Betroffene 50 bis 60 Euro selbst
zahlen müssen. Ebenso nicht nachvollziehbar ist, warum in der
Steiermark Kassenlabore mit Gesamtvertrag die Basisdiagnostik für
Nierenerkrankungen nicht abrechnen können, was in Summe 25 % der
Bevölkerung betrifft. Diese wird in den anderen Bundesländern
vergütet. Es geht hier übrigens dem Vernehmen nach um 3,92 Euro pro
Test. Das alles, obwohl die Versicherten in Österreich natürlich
idente Beiträge an die ÖGK zahlen. Das Schlimme: Diese Aufzählungen
lassen sich beliebig fortsetzen“, so Schallmeiner.
Schallmeiner ergänzt: „Es ist übrigens entlarvend, dass sich die
Ärztekammer in ihrem Statement über eine angebliche Blockade der ÖGK
bei den vorhandenen 9 unterschiedlichen Verträgen in den
Bundesländern echauffiert. Das Ziel muss es sein, endlich einen
bundesweit einheitlichen vertrag zu bekommen und nicht weiterhin mit
9 unterschiedlichen Vereinbarungen in den Bundesländern zu arbeiten.
Dass es kein großes Interesse seitens der Funktionäre in den Ländern
an einem einheitlichen Gesamtvertrag gibt, pfeifen die Spatzen schon
lange von den Dächern“.
Für die Grünen ist klar: Damit ein einheitlicher Gesamtvertrag
Realität wird, braucht es notfalls klare gesetzliche Änderungen.
„Wenn die Zustimmung aller neun Landesärztekammern die Umsetzung
blockiert, muss der Bund die Rahmenbedingungen so anpassen, dass eine
Einigung nicht länger an Partikularinteressen scheitert. Wir haben
diesen Aspekt bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich bereits in
Betracht gezogen, damals scheiterte es am Koalitionspartner, wie auch
heute früh der ehemalige Gesundheitsminister Johannes Rauch im
Morgenjournal darlegen konnte. Vielleicht findet jetzt endlich das
längst überfällige Umdenken statt, nachdem auch der Rechnungshof die
Dringlichkeit dieses Themas erkannt hat. Die Patient:innen und die
Qualität der Versorgung müssen im Mittelpunkt stehen, nicht
Machtspiele einzelner Standesvertretungen. Das befreit natürlich die
ÖGK nicht von eigener Verantwortung, im Gegenteil. Auch dort gibt es
mehr als genug Hausaufgaben im Interesse der Versicherten und im
Sinne der Transparenz zu erledigen, wie die Beantwortung meiner
parlamentarischen Anfrage vor wenigen Tagen gezeigt hat“, so
Schallmeiner.
Der Gesundheitssprecher der Grünen resümiert abschließend: „Ein
bundesweit einheitlicher Honorarkatalog ist kein Nice-to-Have,
sondern eine Grundvoraussetzung für Fairness, Transparenz und
Planungssicherheit im Gesundheitssystem. Der Bericht des
Rechnungshofs zeigt deutlich auf, wo es hakt – jetzt liegt es an der
Politik, zu handeln. Schade, dass Johannes Rauch nicht mehr Minister
ist. Mit dem kolportierten RH-Bericht im Rücken, angesichts der
Herausforderungen und seinem stets beherzten Kampf für die Interessen
der Versicherten wäre die notwendige Veränderung durchaus machbar“.