Urlaub 2025: Viele Probleme beim Fliegen. Dennoch plant die Europäische Kommission Verschlechterungen für Passagiere

Linz (OTS) – Die Oberösterreicher:innen verreisen gerne, trotz
steigender Preise.
Doch nicht immer erhalten sie für ihr Geld die bezahlten Leistungen
in einwandfreier Qualität. Alleine heuer haben bereits 5.350
Konsument:innen die reiserechtliche Unterstützung der Arbeiterkammer
Oberösterreich in Anspruch genommen und Rat und Hilfe gesucht. Die
meisten Beschwerden gab es – wie schon in den Jahren zuvor – wegen
Flugproblemen, gefolgt von Fragen zum Reisestorno, zu Reisemängeln
und zu Schwierigkeiten mit Online-Portalen.

Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen: Wenn Airlines die
Reklamationen ihrer Kund:innen nicht beantworten oder berechtigte
Entschädigungsansprüche abweisen, setzt die AK Oberösterreich die
Rechte der Reisenden in Kooperation mit FairPlane durch, wenn nötig
auch gerichtlich. In den vergangenen zehn Jahren – so lange gibt es
diese Kooperation bereits – wurden in mehr als 2.000 Beschwerdefällen
Forderungen in Höhe von insgesamt 1,43 Millionen Euro für
Konsument:innen aus Oberösterreich durchgesetzt. Das entspricht einer
durchschnittlichen Entschädigungszahlung von gut 700 Euro pro Fall.

Den Musterbrief an die Fluglinie, das Online-Formular für die
Entschädigungsforderung und viele Tipps rund ums Reisen finden
Konsument:innen auf Reise & Freizeit | Arbeiterkammer Oberösterreich
.

Ihre Ansprüche bei Flugproblemen

Bei Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier
Stunden) können Sie von der Fluglinie Betreuungsleistungen, wie etwa
Mahlzeiten und Erfrischungen, ggf. auch eine Hotelübernachtung,
verlangen.

Ab fünf Stunden Verspätung können Sie die Ticketkosten
zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.

Landen Sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen,
können Sie eine Ausgleichszahlung von der ausführenden Fluglinie
verlangen. Voraussetzung ist, dass der Flug in einem EU-Staat
angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat
durchgeführt wurde. Die Entschädigung beträgt bei einer Flugstrecke
bis 1.500 km 250 Euro, bis 3.500 km 400 Euro und über 3.500 km 600
Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.

Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Verspätung oder
Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände
zurückzuführen ist, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden kann (
etwa Witterungsbedingungen oder eine Sperre des Flughafens).

Erfahren Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung,
müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und
unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.

Die Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch
bei Pauschalreisen. Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden können
Sie alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen,
wobei diese meist niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die
Sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können.

Bei Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie neben
der Ausgleichszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen
Transport an Ihr ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen
späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und
den Flugpreis zurückfordern.

Verschlechterungen für Passagiere geplant
Die aktuellen Reformvorschläge der Europäischen Kommission sehen
gravierende Verschlechterungen für Passagiere vor: Die Wartezeiten
sollen länger und die Entschädigungszahlungen geringer werden. Für
Reisende bedeuten Flugprobleme nicht nur Ärger und Stress. In der
Regel sind auch hohe Kosten damit verbunden, wenn z.B. vorab
reservierte Hotelzimmer verfallen, gebuchte Mietwagen nicht mehr
verfügbar sind oder anschließende Kreuzfahrten oder Rundreisen nicht
wie geplant angetreten werden können.

Die AK Oberösterreich fordert:

Beibehalten der Anspruchsberechtigung ab drei Stunden und
Anpassung der Ausgleichszahlungen an das steigende Preisniveau der
letzten Jahre.

Einführen einer europaweiten Insolvenzabsicherung des gesamten
Ticketpreises oder alternativ die Bezahlung des Tickets erst beim
Boarding.

Proaktive Information aller Fluggäste per E-Mail über Ihre
Entschädigungsansprüche im Falle einer Verspätung oder Annullierung.

Fluglinien sollen gesetzlich verpflichtet werden, eine
Mailadresse, eine Postadresse und mindestens eine kostenlose
Telefonnummer für Anfragen und Reklamationen von Kund:innen zur
Verfügung zu stellen und diese gut sichtbar auf der Website bekannt
zu geben, damit sie für die Fluggäste leichter erreichbar sind.