Verbot von ‚pflanzlichem Schnitzel‘ & Co? – Handel und Hersteller warnen vor Rückschritt für Konsument:innen, Klima und Innovation

Wien (OTS) – Immer mehr Konsument:innen in Österreich greifen –
zumindest
gelegentlich – bewusst zu pflanzlichen Fleischalternativen – klare,
alltagstaugliche Bezeichnungen sind dabei entscheidend für
Orientierung und Kauf.

Auf EU-Ebene drohen neue Bezeichnungsverbote für pflanzliche
Fleischalternativen: Begriffe wie „100 % pflanzliches Schnitzel“ oder
„veganes Würstel“ könnten schon bald verboten werden. Bereits am 7.
Oktober stimmt das EU-Parlament über entsprechende Vorschläge ab. Der
Verein für Proteinvielfalt in Österreich – unterstützt von namhaften
heimischen Unternehmen wie BILLA, Lidl Österreich, HOFER, SPAR,
Berger Schinken, VeggieMeat, Mona, Kern Tec, Revo Foods und BioCraft
– warnt in einem Appell an die österreichische Politik vor den
negativen Folgen solcher Verbote. Sie würden Konsument:innen
schlechter statt besser informieren, die Innovationskraft heimischer
Unternehmen gefährden und zentrale EU-Ziele in den Bereichen Klima,
Gesundheit und Ernährungssicherheit untergraben.

Zwtl.: EU plant neue Verbote für pflanzliche Fleischalternativen

Im EU-Parlament wird derzeit diskutiert, ob Begriffe wie
„Burger“, „Schnitzel“ oder „Würstel“ künftig generell für pflanzliche
Produkte verboten werden sollen. Bereits am 7. Oktober steht die
Abstimmung dazu an. Parallel dazu plant die EU-Kommission ein Verbot
von 29 weiteren Bezeichnungen wie „Rind“, „Huhn“, „Speck“ oder
„Brust“ in Zusammenhang mit pflanzlichen Fleischalternativen. Demnach
wären etwa Beschreibungen wie „100% pflanzliches Filet Huhn-Art“ oder
„pflanzlicher Bacon (Speck)“ künftig verboten.

Zwtl.: Alltagstaugliche Bezeichnungen als wichtige Orientierungshilfe
für Konsument:innen

Die EU-Kommission argumentiert, Bezeichnungsverbote würden
Konsument:innen besser informieren und die kulturelle Bedeutung von
Fleischprodukten schützen. Für Verena Wiederkehr, Vorstand des
Vereins für Proteinvielfalt in Österreich, ist jedoch das Gegenteil
der Fall.

„Alltagsnahe Produktbezeichnungen wie etwa ‚100 % pflanzliches
Schnitzel‘ bieten der wachsenden Zahl an Konsument:innen, die beim
Einkauf gezielt nach pflanzlichen Alternativen suchen, eine wertvolle
Orientierungshilfe. Sie vermitteln auf einen Blick, was hinsichtlich
Geschmack, Textur und Zubereitung vom Produkt zu erwarten ist. Ein
Verbot solcher Bezeichnungen würde Verbraucher:innen daher nicht
besser, sondern schlechter informieren – und ihnen eine wichtige
Grundlage für informierte Kaufentscheidungen entziehen“, so
Wiederkehr. Hersteller wären gezwungen, alltagsfremde und
erklärungsbedürftige Begriffe wie beispielsweise „pflanzliches
Bratstück mit Panade“ statt „100% pflanzliches Schnitzel“ zu
verwenden.

Laut dem Europäischen Verbraucherverband (BEUC) gibt es keine
Hinweise darauf, dass Begriffe wie „Veggie-Burger“ oder „vegane
Wurst“ Konsument:innen in die Irre führen – im Gegenteil: Einer
europaweiten BEUC-Studie zufolge, sind rund 80 % der befragten
Verbraucher:innen der Meinung, dass traditionelle
Fleischbezeichnungen für pflanzliche Alternativen zulässig sein
sollten, sofern diese klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet
sind, was bereits heute verpflichtend im EU-Recht geregelt ist.

Zwtl.: Pflanzliche Alternativen schon heute klar als „pflanzlich“
oder „vegan“ gekennzeichnet

Nach geltendem EU-Lebensmittelrecht müssen pflanzliche
Fleischalternativen bereits heute klar und deutlich in unmittelbarer
Nähe zur Produktbezeichnung als „pflanzlich“ oder „vegan“
gekennzeichnet sein. Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
seiner jüngsten Entscheidung (Rechtssache C-438/23) klargestellt,
dass die bestehenden EU-Vorschriften ausreichen, um Verbraucher:innen
angemessen zu informieren und vor Irreführung zu schützen. Auch die
EU-Kommission hat dies mehrfach bestätigt.

Hersteller pflanzlicher Fleischalternativen kennzeichnen ihre
Produkte bewusst und mehrfach auf der Verpackung als „100 %
pflanzlich“ oder „vegan“ – schließlich ist genau das ihr Unique
Selling Point. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, müssen
diese Produkte für Kund:innen auf den ersten Blick als pflanzlich
erkennbar sein. Eine Irreführung von Konsument:innen ist damit schon
heute de facto ausgeschlossen.

Zwtl.: Steigende Nachfrage – drohende Verbote gefährden
Innovationsstandort Österreich

Der Markt für pflanzliche Produkte zählt zu den am schnellsten
wachsenden Segmenten der Lebensmittelbranche. „Neue EU-Verbote für
die Vermarktung pflanzlicher Alternativen würden Innovationen
ausbremsen und sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen in
ihrer Markenbildung und Produktentwicklung erheblich einschränken.
Österreich würde dadurch wertvolle Chancen verlieren, sich als
Innovationsstandort in einem global wachsenden Zukunftsmarkt zu
positionieren“, warnt Wiederkehr. Zudem würden solche Verbote zu
erhöhtem bürokratischem Aufwand und zusätzlichen Kosten für die
Hersteller führen, da Kennzeichnungen und Verpackungen vollständig
überarbeitet werden müssten – ohne erkennbaren Mehrwert für den
Verbraucherschutz.

Der Verein für Proteinvielfalt appelliert daher an die
Bundesregierung und die österreichischen Vertreter:innen im
Europäischen Parlament, sich für zukunftsorientierte Regelungen
einzusetzen, die Innovation fördern, fairen Wettbewerb ermöglichen,
Nachhaltigkeit stärken und den Wirtschaftsstandort Österreich gezielt
unterstützen.