Wien (OTS) – „Barrierefreiheit bedeutet Selbstbestimmtheit für die
Betroffenen.
Noch immer sind Menschen mit Behinderung im Alltag mit Hindernissen
konfrontiert, die vermeidbar wären – wenn man sie ernst nimmt. Es
geht nicht um ein Extra-Service oder Luxus, sondern um ein
Grundrecht. Ohne fremde Hilfe in ein Amtsgebäude oder in ein Museum
zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder einfach in die
eigenen vier Wände zu gelangen, das sind simple Wünsche, die Menschen
mit Behinderungen oft verwehrt bleiben. Ich sage: Barrierefreiheit
ist nicht die Kür, sondern Pflicht. Aber hier gibt es noch viel zu
tun“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz im Vorfeld zum Int. Tag der
Menschen mit Behinderung.
„Ich habe ein Problem damit, wenn Menschen mit Behinderung zu
Bittstellern degradiert werden und setze mich mit aller Kraft für
echte Inklusion ein“, verweist die Volksanwältin etwa auf die
Sozialservicestelle Wels, die aufgrund ihrer Hartnäckigkeit
mittlerweile mittels einer mobilen Rampe barrierefrei erreicht werden
kann. Die Volksanwältin hat sich auch am Friedhof Stammersdorf
eingeschalten. Dort wurden zur Förderung der Biodiversität Wege aus
Waschbetonplatten entfernt, wodurch der barrierefreie Zugang zu
Gräbern erschwert ist. „Barrierefreiheit darf nicht der Biodiversität
geopfert werden. Ich bleibe dran, bis es eine Lösung gibt, die beiden
Anliegen gerecht wird“, so Gaby Schwarz.
Auch die Volksanwaltschaft selbst hat sich in pucto
Barrierefreiheit verbessert – nämlich mit dem Relaunch ihrer
Homepage. Die Website www.volksanwaltschaft.gv.at wurde 2025
grunderneuert und ist jetzt noch benutzerfreundlicher. Texte können
dank KI-Unterstützung mehrsprachig und auch in Leichter Sprache
angezeigt werden. „Ich bin stolz darauf, dass unsere Homepage nun dem
höchsten Standard an Barrierefreiheit entspricht. Das macht uns zu
einem nationalen Vorzeigemodell“, hält Gaby Schwarz fest.