Wien (OTS) – „Seit Jahren fordere ich Wiener Wohnen dazu auf, das
Verbot von
Klimaanlagen in Gemeindebauten zu überdenken. Es ist erfreulich, dass
die Stadtregierung die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nimmt und
sich jetzt bewegt. Der Einbau von Klimaanlagen ist künftig unter
gewissen Voraussetzungen erlaubt. Das ist ein großer Erfolg für alle
Menschen, die im Sommer in ihren Gemeindewohnungen unter der Hitze
leiden“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz anlässlich der Ankündigung
durch Wohnbau-Stadträtin Elke Hanel-Torsch.
„Bisher wurden Klimaanlagen in Gemeindebauten nur bei Pflegestufe
6 genehmigt. Unsere Kritik als Volksanwaltschaft war klar: Extreme
Hitze im Sommer ist nicht nur für bettlägrige Personen der
Pflegestufe 6 eine enorme Belastung, sondern auch für Menschen mit
Herz-Kreislauf-Problemen, Senioren, Kinder und viele andere. Darum
ist es gut, dass die Stadt Wien auf uns hört und diese Regelung
anpasst“, verweist Gaby Schwarz u.a. auf den Bericht der
Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag 2024, ihre Ausführungen in
der ORF Sendung “Bürgeranwalt” im Mai 2025, wie auch auf ihre Appelle
im Plenum des Wiener Landtages im März 2026.
Laut Ausführungen der Stadträtin sind Split-Klimageräte mit Innen
– und Außeneinheit erlaubt: „Voraussetzung für eine Genehmigung durch
Wiener Wohnen ist eine fachgerechte Planung und Montage durch
konzessionierte Firmen sowie die Einhaltung von notwendigen Vorgaben
zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung. Die
Installation selbst darf erst bei Vorliegen der erforderlichen
Genehmigungen durchgeführt werden“, heißt es.
