Wien sieht geplante Novelle zur Umsetzung von Asyl- und Migrationspakt kritisch

Wien (OTS) – In ihrer am Donnerstag eingereichten Stellungnahme
bemängelt die
Stadt Wien, dass Länder und Gemeinden von der Bundesregierung nicht
rechtzeitig und strukturiert in die geplante Novelle eingebunden
wurden. So waren die nationalen Umsetzungspläne zum Gemeinsamen
Europäischen Asylsystem (GEAS) kein Thema in der laufenden
Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern und auch Beschlüsse der
Landeshauptleute blieben unberücksichtigt.

„Der EU-Asylpakt bietet die Chance, einige Dinge besser zu machen
als in der Vergangenheit. Der Innenminister ist dabei, diese Chance
zu verspielen.“, so der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker. „Wir
haben mit einer 15a-Vereinbarung geregelt, dass die Grundversorgung
bundesweit einheitlich sein soll. Sie soll partnerschaftlich
durchgeführt werden und eine regionale Überbelastung vermeiden.
Diesen Zugang kann ich bei den vorgelegten Entwürfen nicht erkennen,
obwohl das eigentlich eines der Grundprinzipien des Europäischen
Asylsystems ist.“

Die Wiener Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling begrüßt, dass
das GEAS erstmals europaweit ein verbindliches Regelwerk schafft,
sieht die geplante Novelle allerdings kritisch: „Es ist bedauerlich,
dass in budgetär angespannte Zeiten Aufgaben einseitig vom Bund zu
den Ländern verschoben werden – ohne die finanziellen Auswirkungen
angemessen auszugleichen. Ich erwarte mir, dass vor Beschluss des
Gesetzespakets auf die im Begutachtungsverfahren geäußerten Bedenken
eingegangen wird. Darüber hinaus würde eine Residenzpflicht eine
nachhaltige Wirkung erzeugen und für eine faire Verteilung
geflüchteter Menschen in ganz Österreich sorgen. Denn Integration
kann nur gelingen, wenn Systeme nicht an ihre Belastungsgrenzen
stoßen.“

Zwtl.: Ende des Einvernehmlichkeitsprinzips wird ungleiche Verteilung
von Flüchtlingen weiter verschärfen

Im so genannten Grundversorgungsgesetz – Bund (GVG-B) war bisher
klar geregelt, dass der Bund – der die alleinige Verantwortung für
eine faire und bundesweit ausgewogene Verteilung von Flüchtlingen
trägt – vorher unbedingt das Einvernehmen mit den Bundesländern
herstellen muss, um Flüchtlinge aus der Bundes-Grundversorgung in die
Landes-Grundversorgung zuzuweisen. Das war insbesondere deshalb so
geregelt, weil die Bundesländer dadurch eine gewisse
Planungssicherheit hatten, wenn es um die Organisation dieser
Grundversorgungsquartiere bzw. – wohnungen geht. Dieses Prinzip der
Einvernehmlichkeit soll nun ersatzlos gestrichen werden. Es ist zu
befürchten, dass der Bund, je nachdem, wie sich die Bundesregierung
politisch zusammensetzt, einseitig bestimmt, wo Flüchtlinge
angesiedelt werden sollten und dies künftig nicht mehr nach der
Maßgabe der örtlichen Ressourcen geschieht, sondern einseitig über
die Köpfe der Bundesländer hinweg entschieden werden soll. Ein
solches Vorgehen wird die ungleiche Verteilung von Flüchtlingen
weiter verschärfen. Schon jetzt übererfüllt Wien seine
Unterbringungsquote mit derzeit 198 Prozent.

Zwtl.: Einseitige Budget-Konsolidierung des Bundes auf dem Rücken der
Länder ist in Zeiten der Konsolidierung problematisch

Kritisch gesehen werden auch Änderungen bei der
Familienzusammenführung. GEAS verlangt hier an und für sich gar keine
Änderungen, der Entwurf verlagert jedoch wesentliche Verfahrensteile
– insbesondere im Bereich der Familienzusammenführung – in die
Zuständigkeit der Länder. Dazu kommt: Lediglich jene Fälle, in denen
eine negative Prognose besteht und die möglicherweise schnell
abgeschoben werden können, sollen vom Bund abgewickelt werden. Jene
Fälle, mit denen eine langwierigere Prüfung einhergeht, gehen
frühzeitig in die Verantwortung der Länder über. Die Stadt Wien
kritisiert diese Verlagerung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte der Länder. Diese
waren damit bisher nicht befasst und sind dafür zum jetzigen
Zeitpunkt weder personell noch strukturell ausgestattet. Die
Aussetzung des Familiennachzugs durch den Bund hat einen Rückstau an
Anträgen verursacht, der nun von den Ländern abgearbeitet werden
soll. Jene Kosten und jenes Personal, die sich der Bund dadurch
erspart, soll vollständig von den Ländern getragen werden. Weiterer
Kernpunkt der Kritik der Stadt Wien: Die Wirkungsfolgenabschätzung im
AMPAG beschränkt sich auf Einsparungen für den Bund. Die
länderspezifischen und kommunalen Mehrkosten sind nicht
berücksichtigt.

Zwtl.: Gesamtkonzept für Integration und Beschäftigung fehlt
weiterhin

Bemängelt wird von Wien darüber hinaus, dass die Bundesregierung
zu den Auswirkungen der GEAS-Umsetzung wesentliche Fragen
unbeantwortet lässt. Weiterhin unklar sei beispielsweise, was bei der
Grundversorgung und im Integrationsbereich verändert werden soll. So
ist im Programm der Bundesregierung ein Integrationsgesetz
vorgesehen, das einen transparenten Pfad und konkrete Maßnahmen zur
Integration, zum Spracherwerb und zur Förderung von Beschäftigung.
Hierzu braucht es ebenso ein partnerschaftliches Vorgehen, wie es
bisher in der 15a-Vereinbarung festgeschrieben war.

Zwtl.: Unvorbereitete Einführung eines neuen Aufenthaltstitels sorgt
für mehr Bürokratie bei Bund und Ländern und für problematische
Familienkonstellationen

Erstanträge auf den neuen Aufenthaltstitel nach § 46a NAG sind
quotenpflichtig (es gibt pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl an
Plätzen). Verlängerungen sind nicht quotenpflichtig und müssen von
den Ländern bearbeitet werden (in Wien: MA 35). Wenn in einem Jahr
mehr Erstanträge eingehen als Quotenplätze vorhanden sind, werden die
überschüssigen Fälle ins nächste Jahr übernommen. Spätestens nach 3
Jahren werden solche unerledigten Erstanträge „quotenfrei“ und müssen
zusätzlich zur aktuellen Jahresquote abgearbeitet werden. Das erzeugt
eine Situation, in der Anträge zum Familiennachzug ungedrosselt bei
den Ländern aufschlagen. Darüber hinaus führt die Einführung eines
neuen Aufenthaltstitels im NAG dazu, dass Familienkonstellationen
entstehen, in denen die Kinder andere Aufenthaltstitel als ihre
Eltern haben. Dadurch, dass die bestehenden Gesetze auf diese
Entwicklung angepasst werden, sind diese Kinder weder
krankenversichert noch in der Grundversorgung. Die einzige
Möglichkeit wäre, dass Länder diese Kosten freiwillig zu 100 Prozent
übernehmen, was in Zeiten der Konsolidierung ebenso nicht möglich
sein wird.

Zwtl.: Wien löst Konsultationsmechanismus aus

Die geplante Kompetenzverschiebung von Bund auf Länder sowie von
der Bundes- auf die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit wird zu
Einsparungen auf Bundesebene zu Lasten der Landesebene führen –
aufgrund von Mehrkosten bei Personal und Versorgungsaufwand. Noch
dazu sind diese Kompetenzverschiebungen nicht durch GEAS notwendig
geworden. Das wird allein im Bereich der Verwaltung und der
Grundversorgung zu geschätzten Mehrkosten in Höhe von rund 16
Millionen Euro führen. Der Konsultationsmechanismus ist ein Recht,
innerhalb der Begutachtungsfrist, Verhandlungen im
Konsultationsgremium zu verlangen. Dem Konsultationsgremium gehören
Vertreterinnen und Vertreter aller Finanzausgleichspartner an. Ziel
muss hierfür sein, eine faire Beteiligung des Bundes in der
Kostentragung zu erwirken.