Krankenkassen im Vergleich

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Anders als in Deutschland oder der Schweiz steht österreichischen Bürgern nicht die Option frei, ihre Krankenkasse auszuwählen. In der Regel erfolgt die Versicherung für alle Bürger verpflichtend. Die gesetzliche Krankenkasse federt Krankheitszeiten und stationäre Aufenthalte ab. Hier richtet sich die Art der Versicherung nach dem Berufsstand. Bestimmte Berufsgruppen nutzen eine private Selbstversicherung. Zudem besteht die Option einer privaten Zusatzversicherung. Mit einem Krankenkassenvergleich finden Interessierte den besten Tarif in der privaten Krankenkasse.

Das Gesundheitssystem in Österreich

In Österreich wählen Ziviltechniker, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater Notare und Ärzte ihre Krankenkasse selbst aus. Diesen Berufsgruppen steht es frei, eine private Versicherung gegen Krankheit abzuschließen (sogenannte „Opting-out-Fälle“). Neben den Leistungen der herkömmlichen gesetzlichen Krankenkasse beinhaltet diese Versicherung weitere Annehmlichkeiten in der sogenannten Sonderklasse. Hierzu zählen eine freie Arztwahl, die Übernachtung in Zwei- oder Einbettzimmern oder die Kostenübernahme für Heilbehelfe und Privatordinationen. In der privaten Krankenversicherung wählen Mitglieder aus verschiedenen Optionen. Ebenso unterscheiden sich die Tarife für den Selbstbehalt.
Andere Personen, die in Österreich wohnen, versichert der Träger automatisch in der gesetzlichen Pflichtversicherung. Den Anwohnern steht weder die Möglichkeit offen, die Krankenkasse zu vergleichen, noch diese auszuwählen. Auf Wunsch ergänzen sie die gesetzliche Krankenkassenleistung durch private Vorsorgemaßnahmen.

Vergleich für Finanzprodukte

Anders sieht das in den Nachbarländern und der Schweiz aus. Hier wählen die Bürger die Krankenkasse frei aus und nutzen vorab einen Vergleich für Finanzprodukte. Zur Wahl stehen verschiedene private und gesetzliche Kassen, die unterschiedliche Leistungen offerieren und bei Bedarf einen Zusatzbeitrag erheben.

Welche Krankenkassen gibt es in Österreich?

In Österreich nutzen Angestellte und Arbeiter die jeweilige Gebietskrankenkasse ihres Bundeslandes. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert die Selbstständigen. In der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) befinden sich Dienstgeber. Für Landwirtschafter gibt es die Sozialversicherung der Bauern (SVB).
Jede Berufsgruppe bleibt in ihrer Versicherung. Einen Ausstieg gibt es nicht. Für „Opting-Out-Fälle“ besteht die Möglichkeit der privaten Absicherung des Krankenhausaufenthaltes im Sonderklassetarif. Sie wählen den Arzt frei aus und erhalten ambulante Nebenleistungen. Zu diesen gehören Rezeptgebühren, alternative Heilmethoden, Medikamente und Physiotherapien. Mittlerweile nutzen ein Drittel der Österreicher die Möglichkeit.

Sonderfälle in Österreich

Unterschreitet das Entgelt der Bürger die Geringfügigkeitsgrenze, besteht keine Pflichtversicherung. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 5.256,60 Euro jährlich. Allerdings empfiehlt sich hier eine freiwillige Krankenversicherung. Erreicht der Betroffene durch mehrere geringfügige Beschäftigungen die Einkommensgrenze, ist er pflichtversichert bei der betreffenden Kasse seiner Berufsgruppe. Die Beiträge errechnen sich aus dem Gesamtentgelt.
Ein weiterer Spezialfall sind in Österreich wohnende „Grenzgänger“, die eine Arbeit im Ausland verüben. Hier greift die Versicherungspflicht nicht, allerdings müssen diese Personen einen Versicherungsschutz nachweisen.