Steuererklärung 2023 – Das ist neu

Redaktion

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Die Steuererklärung ist einmal jährlich für viele eine zeitaufwendige Angelegenheit. Daher ist es wichtig, sich über die aktuellen Änderungen im Steuerrecht zu informieren. Für die Erklärung 2023 gibt es einige Neuerungen.

Der Steuersatz

Das neue Steuersystem bringt eine Entlastung für Gering- und Durchschnittsverdiener mit sich. Es werden Besserverdiener stärker belasten als zuvor. Der Fiskus senkte die Einkommensteuersätze für Geringverdiener. Für die mittleren Einkommen bleibt der Steuersatz in etwa gleich. Besserverdienern müssen mehr Einkommensteuer bezahlen.

Die Steuerfreiheit

Die erste Änderung betrifft die Anpassung des Grundfreibetrags. Dieser steigt 2023 für Alleinstehende auf 10.908 Euro an. Für Verheiratete erhöht es sich auf 21.816 Euro. Damit können Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mehr Geld steuerfrei verdienen und sparen. Überdies gibt es eine Erhöhung der Freibeträge für den Aufwand der Altersvorsorge. So können Steuerpflichtige bis zu 26.528 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.

Für Eltern

Eine weitere Neuerung bei der Steuererklärung 2023 betrifft den Kinderfreibetrag. Dieser erhöhte sich auf 5.620 Euro pro Kind. Eltern können mehr Geld für ihre Nachkommen steuerfrei einsetzen. Auch die Höhe des Ehegattensplitting passte der Fiskus an. Der Staat berechnet gemäß Grundtabelle die Hälfte des gemeinsamen Einkommens.

Die Werbung

Es gibt neue Regelungen im Bereich der Absetzbarkeit von Werbekosten. In Deutschland sind jetzt Kosten für digitale Werbeanzeigen bis zu einem Betrag von 6.000 Euro absetzbar. In Verbindung mit dem Homeoffice-Pauschalbetrag kann der Steuerpflichtige so mehr Kosten geltend machen. Dies ist vorwiegend für Unternehmer interessant.

Der Fahrradfahrer

Seit Januar 2023 lassen sich Fahrtkosten mit dem Fahrrad geltend machen. Hierbei können Steuerpflichtige eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer absetzen.

Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden

Der Staat erweiterte die Absetzbarkeit der Homeoffice-Kosten. Künftig können Steuerpflichtige nicht nur Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker angeben. Die Mietkosten für das Arbeitszimmer zu Hause lassen sich ebenso anteilig absetzen. Es ist möglich, alle Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, die direkt mit dem Beruf zusammenhängen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Heizung, Strom sowie die Ausgaben für Büromaterial oder technische Geräte und Software. Hier gelten auch Ausnahmen. Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss für die Arbeit im Home-Office bezahlt, kann der Steuerzahler diese nicht mehr absetzen.

Der Berater

Ein Steuerberater ist ein Experte, bei dem der Steuerpflichtige seine Steuererklärung machen lassen kann. Der größte Vorteil liegt in der professionellen und exakten Erledigung der Erklärung. Er übernimmt die gesamten Belege und passt den Steuersatz optimal an. Als Experte in steuerrechtlichen Angelegenheiten kann der Steuerberater Ratschläge zu komplexen Themen geben. Allerdings kostet die Beratung eines Steuerexperten Geld. Je nach Prüfungsaufwand und Komplexität des Falles variieren die Kosten. Ferner gibt der Steuerzahler die Kontrolle seiner Steuererklärung ab und muss darauf vertrauen, dass der Berater alles korrekt erledigt. Unternehmer können die Kosten für einen Steuerberater als Betriebsausgaben absetzen.

Das Dienst-Kfz

Eine weitere Neuerung betrifft die steuerliche Behandlung von Dienstwagen. Ab 2023 müssen Arbeitnehmer, die ihren Geschäftswagen gelegentlich privat nutzen, diesen Vorteil versteuern. Dabei setzt der Staat eine Pauschale von einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs an.

Die Fristverlängerung

Für Steuerpflichtige verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate, wenn sie ihre Steuererklärung selbst erstellen. Statt wie bisher bis zum 31. Mai des Folgejahres haben sie nun bis zum 31. Juli Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt alles beim Alten. Hier gibt es weiterhin eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, drohen Sanktionen in Form von Geldbußen oder Strafen. Es ist wichtig, diese neuen Fristen im Blick zu behalten, um keine Versäumnisse zu riskieren.

Die Zinsen

Eine weitere Änderung betrifft die Verzinsung von Steuernachzahlungen. Bisher wurden Nachzahlungen ab dem 15. Kalendermonat nach Ablauf des Besteuerungszeitraums verzinst. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 erfolgt die Verzinsung bereits ab dem siebten Monat nach dem Ende des Besteuerungszeitraums.

Der Unternehmer

Zum 1. Januar 2023 passte der Staat die Abgaben für Selbstständige und Freiberufler an. Für sie gilt ein neues Progressionsvorbehalt-System, das den Steuersatz erhöht, je mehr Einkommen sie erzielt. Gleichzeitig entlastet es Geringverdiener.

Die Vermietung

Vermieter müssen sich auf Änderungen bei ihrer Steuererklärung einstellen. Seit Januar 2023 gelten neue Regeln für den Abzug von Nebenkosten und Mietausfällen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Dies gilt insbesondere für vermietete Immobilien in städtischen Ballungsgebieten und in gefragten Ferienregionen.

Die Vorarbeit

Zunächst ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise zu sammeln und aufzubewahren. So kann der Steuerpflichtige später beweisen, welche Ausgaben er tätigte. Überdies lassen sich so alle zugeflossenen Einnahmen nachweisen. Der Steuerzahler sollte den Steuerbescheid vom letzten Jahr bereithalten. Daneben gibt es noch weitere Dokumente, wie Kontoauszüge und Quittungen über Spenden oder Vorsorgeaufwendungen. Auch für Werbekosten oder andere Sonderausgaben muss der Steuerpflichtige Nachweise sammeln, damit diese bei der Erklärung Berücksichtigung finden.

Die Investmentanlagen

Steuerzahler sollten sich über die verschiedenen steuerlichen Regelungen informieren, die für ihre Investitionen und Anlagen gelten. Hierbei können unter anderem Sonderabschreibungen einen erheblichen Vorteil verschaffen. Überdies gibt es für Anleger steuerliche Vergünstigungen und Abschreibungsmöglichkeiten für Anlage- und Immobilieninvestitionen. Dies bedeutet, dass Investoren bei der Berechnung der steuerlichen Belastung die Investitionen berücksichtigung finden. So kann der Anleger Steuervorteile erzielen. Es ist für den Investor lohnend, sich genauer mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und alle relevanten Informationen abzuwägen.

Die elektronische Steuererklärung

Eine wichtige Änderung betrifft die Authentifizierung der Steuerpflichtigen. Seit Januar 2023 müssen sich alle Steuerzahler mit ihrem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel authentifizieren. Nur so können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Eine weitere Neuerung betrifft die automatische Übermittlung von Daten durch Arbeitgeber, Banken und Versicherungen an das Finanzamt. Seit Januar 2023 müssen diese Institutionen bestimmte Einzelheiten direkt an den Fiskus übermitteln. Hierdurch erleichtert sich die Erstellung der Steuererklärung. Überdies erweiterte der Staat die Möglichkeit zur Nutzung von digitalen Belegen wie Rechnungen und Quittungen. Steuerzahler können ihre Belege jetzt digital einreichen, ohne dass eine Papierkopie erforderlich ist.

Fazit

Insgesamt tragen diese Änderungen dazu bei, dass Steuerpflichtige ihre Steuererklärung einfacher und schneller erledigen können. Gleichzeitig bietet es mehr Möglichkeiten, Ausgaben steuermindernd geltend zu machen. Das neue Einkommenssteuersystem bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Steuerpflichtige sollten gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Ein professioneller Berater verfügt über das exakte Wissen in steuerrechtlichen Fragen und hilft, Fehler zu vermeiden.