308 Euro Strafe wegen fehlender Hundehaftpflichtversicherung: Diese 3 Punkte helfen beim Vertragsabschluss

Redaktion

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In Österreich ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro in fast allen Bundesländern Pflicht. Hundebesitzern, die keine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, drohen Geldstrafen von 300 Euro und mehr.
Darüber berichtete der Kurier bereits 2015. Doch noch immer sind viele Hundebesitzer nicht ausreichend über diese Pflicht informiert. Und selbst wenn sie es sind: Die Verwendung von versicherungstechnischen Fachbegriffen macht das Verstehen und Vergleichen von Verträgen für Laien fast unmöglich.
Diverse in Deutschland durchgeführte Tests zeigten jedoch, dass nur der Vergleich mehrerer Hundehaftpflichtversicherungen vor teuren Fehlgriffen schützt. Dies trifft auch auf Österreich zu.
Ohne Vergleich verschenken Hundebesitzer deshalb im Laufe der Jahre Hunderte Euro und könnten trotzdem im Ernstfall nicht bestmöglich geschützt sein.
Um Hundebesitzer davor zu schützen, verraten wir Ihnen die wichtigsten 3 Aspekte, auf die Sie beim Vertragsabschluss einer Hundehaftpflicht achten müssen

Diese 3 Punkte müssen Hundebesitzer beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung unbedingt beachten

Vertragslaufzeit beachten

Meistens haben Verbraucher die Wahl zwischen einer Laufzeit von 1, 3, 5 oder 10 Jahren. Eine längere Vertragslaufzeit hat meistens eine günstigere Prämie zur Folge. Allerdings sind Hundebesitzer dann auf Jahre gebunden und daher unflexibel.
Hier muss jeder Verbraucher für sich einen passenden Mittelweg finden.

Versicherungssumme passend festlegen

Die Versicherungssumme bei der Hundehaftpflicht muss mindestens 725.000 Euro betragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Als Faustregel gilt jedoch: Die Versicherungssumme sollte zwischen 1 und 3 Millionen Euro liegen. Sonst ist man im Schadensfall nicht ausreichend geschützt.
Bei einer höheren Versicherungssumme verteuert sich allerdings auch die Versicherungsprämie.

Selbstbehalt so gering wie möglich halten

Um im Ernstfall nicht große Teile der Unfallkosten selbst bezahlen zu müssen, sollte der Selbstbehalt so niedrig wie möglich gehalten oder im besten Fall ganz ausgeschlossen werden.

Unklarheiten bei der Hundehaftpflicht: Neue Webseite klärt Verbraucher auf

Alle Informationen in diesem Artikel stammen von der neuen Webseite hund-richtig-versichern.at. Die Seite bietet Hundebesitzern die Möglichkeit, sich umfassend über Hundehaftpflichtversicherungen zu informieren.
Fachbegriffe der Versicherungssprache werden anhand von praktischen Beispielen erklärt. Außerdem erfahren die Benutzer, wie man einen Schadensfall richtig meldet und welche Schäden von der Versicherung ausgeschlossen werden.
Um keinen folgenschweren Fehler zu begehen, wird auch eine Schritt-für-Schritt Checkliste für den Vertragsabschluss angeboten.
User, die sich ausreichend informiert fühlen, können dann den Hundehaftpflicht-Vergleichs-Rechner nutzen und online eine passende Hundehaftpflicht abschließen.