Bildungskarenz

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Die Bildungskarenz unterstützt in Österreich das lebenslange Lernen. Die Bildung soll mit dem Schulabschluss und dem nachfolgenden Studium oder der Ausbildung nicht beendet sein, sondern auch im Beruf weitergehen. Allerdings ist das Ausklinken aus dem Business ohne weitere Maßnahmen schwierig. An dieser Stelle kommt die Bildungskarenz ins Spiel. Diese Einrichtung fördert die Weiterbildung von Berufstätigen und somit die Chancen der persönlichen Karriere. Die Inanspruchnahme der Karenz ist frühestens ab dem siebten Monat eines Beschäftigungsverhältnisses möglich. Bei Saisonbeschäftigung gelten Sonderregelungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschließen die Bildungskarenz gemeinsam. Folglich ist eine Zustimmung seitens des Unternehmens erforderlich.

Ablauf und Voraussetzung der Bildungskarenz

Die Weiterbildungsmöglichkeit existiert seit 2007 und umfasst eine Dauer von zwölf Monaten. Dieses Jahr der Bildungskarenz muss der Arbeitnehmer nicht in einem Stück in Anspruch nehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die zwölf Monate über einen Zeitraum von vier Jahren zu verteilen. Dabei ist für jeden Teil der Karenz eine Mindestdauer von zwei Monaten vorgesehen. Der Teilnehmer erhält die Option, Schul- oder Studienabschlüsse und auch Fremdsprachenqualifikationen nachzuholen. Währenddessen entfällt das Arbeitsentgelt, der Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf ein fiktives Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Ferner muss der Arbeitnehmer die Teilnahme an einer weiterbildenden Maßnahme mit wöchentlich mindestens 20 Stunden nachweisen. Bei Personen, die ein betreuungspflichtiges Kind bis zum vollendeten siebten Lebensjahr haben, reduziert sich die Mindestanzahl auf 16 Wochenstunden. Karenzierte Personen dürfen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zusätzliches Geld zum Weiterbildungseinkommen verdienen.

Änderungen 2013: Gesetzesnovelle zur Bildungskarenz

Seit 1. Juli 2013 gilt eine Gesetzesnovelle, die Änderungen an der Bildungskarenz bewirkt. Folgende Maßnahmen gelten durch die Novelle:

  • Bei einem Studium im Rahmen der Karenz ist ein Leistungsnachweis in Form von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten zu erbringen. Das verhindert den Missbrauch (Weiterbildungsgeld ohne ernsthaftes Studieren).
  • Personen, die ihre Bildung ohne Verzicht auf das Gehalt verbessern möchten, erhalten die Option der Bildungsteilzeit. Dabei ist eine wöchentliche Weiterbildung im Umfang von zehn Stunden erforderlich. Das Weiterbildungsgeld berechnet sich nach der Reduktion der Normalarbeitszeit.
  • Absolventen einer Ausbildung in einem „Mangelberuf“ erhalten monatlich Geld, das sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz berechnet. Voraussetzung sind vorherige 48 Monate Erwerbstätigkeit.

Bildungskarenz – gefragte Möglichkeit der Weiterbildung

Die Bildungskarenz ist in Österreich spätestens seit 2009 sehr gefragt. 2012 erhielten knapp 20.000 Personen das Weiterbildungsgeld. Dabei überwog der Anteil der weiblichen Karenzierten. 60 Prozent der Bezieher des Weiterbildungsgeldes waren Frauen. Vor allem der Gesundheitssektor und die Sozialberufe zeigen das größte Interesse an der Bildungskarenz.