Datenschutzerklärung übersetzen lassen

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Nach einer Übergangsphase gilt seit dem Stichtag des 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Deren Vorgaben gehen für Unternehmen innerhalb der EU mit umfangreichen Pflichten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einher. Da es sich um eine Verordnung handelt, greifen die DSGVO-Pflichten unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten. Zusätzlich beschloss der nationale Gesetzgeber zwei Novellen des österreichischen Datenschutzgesetzes.

Die rechtlichen Vorgaben der DSGVO betreffen Unternehmen in vielerlei Hinsicht. Gleichzeitig erhalten die Nutzer mehr Rechte. Ihnen steht es zu, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen und deren Löschung zu fordern. Neben dem generellen Umgang mit Kundendaten wirken sich die Regelungen gemäß DSGVO auch auf den Internetauftritt aus. Dabei greifen die Vorschriften für große Konzerne, kleine Betriebe oder Freiberufler gleichermaßen.

DSGVO: Informationspflicht und Datenschutzerklärung

Artikel 15 der DSGVO regelt das Auskunftsrecht für Besucher. Es steht den Nutzern frei, jederzeit beim Seitenbetreiber Auskunft über die gespeicherten Daten und die Art der Verarbeitung zu verlangen. Außerdem besitzen sie das Recht, eine Kopie der Daten zu bekommen. Darüber hinaus unterliegt der Inhaber einer Webseite der Pflicht, die Besucher verständlich und leicht zugänglich über die Datenverarbeitung aufzuklären. Das erfolgt mittels einer Datenschutzerklärung, die neben dem Impressum zu den obligatorischen Bestandteilen einer Webseite gehört.

Entspricht die Datenschutzerklärung nicht den rechtlichen Vorgaben, drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Bereits ohne DSGVO existierte für Webseiten die Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung. Infolge der EU-Verordnung erhöhen sich die Anforderungen an die Inhalte und den Umfang.

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erfordert womöglich Übersetzung

Neben den konkreten Formulierungen gehört zu einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung die richtige Sprache. Umfasst ein Internetauftritt mehrsprachige Webseiten, reicht eine deutsche Erklärung nicht aus. Dadurch erfüllt der Verantwortliche nicht seine Pflicht der verständlichen Nutzerinformation. Dementsprechend bestimmt die Zielgruppe die erforderlichen Sprachen der Datenschutzerklärung. Möglicherweise besteht Bedarf, die Erklärung zu übersetzen. Das unabhängige Beratungsgremium der EU für Datenschutzfragen gibt eine Empfehlung für Mindestanforderungen ab. Hinsichtlich der Online-Erhebung von personenbezogenen Daten rät das Gremium, die Informationen in allen auf der Webseite genutzten Sprachen zu liefern.

Betreibt ein österreichisches Unternehmen lediglich eine auf Deutsch verfasste Webseite, richten sich deren Inhalte offensichtlich an deutschsprachige Besucher. In dieser vergleichsweise einfachen Situation fallen die Regelungen klar aus. Da sich der Sitz innerhalb der EU befindet, gilt die DSGVO. Es reicht aus, die Datenschutzerklärung in deutscher Sprache zu formulieren. Sofern ein in Österreich sitzendes Unternehmen ausschließlich eine englische Seite betreibt, genügt eine englischsprachige Datenschutzerklärung.

Häufig verfügen Unternehmen über mehrere Versionen ihres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen. Abhängig von ihrer Größe oder dem geografischen Absatzgebiet liegt es nahe, fremdsprachige Seiten zu betreiben. Falls ein Unternehmen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sitzt, ändert sich am gültigen Recht nichts. Es greifen weiterhin die Vorgaben der EU-DSGVO. Allerdings bedarf es einer Übersetzung der Datenschutzerklärung in die jeweilige Sprache. Beispiel: Eine in Deutsch und Englisch verfasste Internetseite setzt für jeden der beiden Auftritte eine Datenschutzerklärung in der entsprechenden Sprache voraus.

Die Situation ändert sich, wenn ein in Österreich ansässiges Unternehmen eine Tochtergesellschaft in einem Drittland außerhalb der EU besitzt. In diesem Sonderfall reicht für die Internetseite der Tochter eine reine Übersetzung nicht aus. Stattdessen greifen die nationalen Datenschutzgesetze des Drittlandes.

Übersetzungsagentur für rechtssichere Formulierungen der fremdsprachigen Datenschutzerklärung

Bei der Übersetzung der Datenschutzerklärung in Englisch oder eine andere Fremdsprache empfiehlt es sich, eine spezialisierte Agentur zu beauftragen. Deren Experten auf Muttersprachen-Niveau stellen sicher, dass die Formulierungen den juristischen Anforderungen entsprechen. Andernfalls droht die Gefahr, dass die fremdsprachige Erklärung keine rechtssicheren Passagen beinhaltet. Einen solchen Translation-Service für DSGVO-konforme, fremdsprachige Datenschutzerklärungen bietet Globe Comm. Das Übersetzungsbüro Wien verfügt über eine der weltweit besten Fachübersetzer-Datenbanken. Dadurch nimmt Globe Comm Translation Services Aufträge in allen Sprachen entgegen.

Impressum und Disclaimer übersetzen lassen

Zusätzlich zu den Neuerungen der Datenschutzerklärung durch die DSGVO unterliegen Seiten weiterhin der Impressumspflicht. In Österreich regeln mehrere Gesetze für unterschiedliche Anwendungsbereiche die vorgeschriebenen Informationen eines Impressums. Daher übersetzen professionelle Agenturen neben der Datenschutzerklärung auch das Impressum sowie den Haftungsausschluss (Disclaimer) einer Internetseite.