OBS stellt irreführende Berichterstattung in „krone.at“, „heute.at“ und „oe24.at“ richtig

Wien (OTS) – krone.at, heute.at und oe24.at berichten heute online,
ein Anwalt
hätte die Rückzahlung eines doppelt bezahlten ORF-Beitrags „erwirkt“,
da er privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sei. Auch
wird offenbar in Aussicht gestellt, für andere gegen Honorar
entsprechende Anträge zu verfassen.

Die OBS stellt dazu richtig:

Die Ausnahme der Privaten Beitragspflicht am Firmenstandort hat
der Gesetzgeber seit 01.01.2024 vorgesehen. Die Voraussetzungen dafür
sind klar definiert (ORF-Beitrags Gesetz § 3 Abs. 3 ORF-G) und werden
von der OBS kostenlos umgesetzt. Privatpersonen, die ihren
Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte haben, müssen keinen privaten
ORF-Beitrag zahlen, wenn

– das Unternehmen an dieser Adresse beitragspflichtig ist (zahlt
Kommunalsteuer) oder es gesetzlich von der Beitragspflicht
ausgenommen (z. B. Pflegeheim, gemeinnütziger Verein) ist.

– die Privatperson nutzt die Unterkunft der Betriebsstätte oder
betreibt die Betriebsstätte selbst.

Alle Informationen sowie ein entsprechendes kostenloses
Antragsformular stehen auf der Website der OBS seit jeher unter
folgendem Link zur Verfügung:

https://www.obs.at/kam/ausnahme-privat-antrag

Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt und von der OBS
selbstverständlich für die Bügerinnen und Bürger kostenlos
bearbeitet. Zusätzliche Antragsformulare kostenpflichtiger privater
Anbieter sind ausdrücklich nicht notwendig!