Kündigung aus betrieblichen Gründen

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Welche Rahmenbedingungen gelten für eine Kündigung aus betrieblichen Gründen? Diese und andere Fragen beschäftigen beinahe jeden Arbeitnehmer im Laufe seiner Karriere. Sei es bei einem Arbeitskollegen oder im eigenen Job. Doch kaum einer weiß worum es sich bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen wirklich handelt. Im Folgenden ist das Wichtigste rund um Kündigungen erklärt.

Die Voraussetzungen der wirksamen Kündigung

Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen bedarf in Österreich keiner Begründung. Dennoch erfolgt bei der Anfechtung durch einen Arbeitnehmer eine Überprüfung der Zulässigkeit. Grundsätzlich sind durch den Arbeitgeber erst einmal die gesetzlichen Fristen und Termine zu beachten. Trifft dies nicht zu, ist die Kündigung unter Umständen rechtswidrig.

Die Mitwirkung des Betriebsrates bei einer Kündigung

Vor der Ausstellung der Kündigung aus betrieblichen Gründen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat mit einzubeziehen. Das gestaltet sich so, dass der Betriebsrat binnen fünf Tagen nach der Information Stellung beziehen muss. Innerhalb dieser Frist kann eine Kündigung keine Wirksamkeit entfalten. Im Regelfall spricht der Betriebsrat die Problematik bereits im Vorfeld an, um die Frist zu verkürzen. Ein maßgeblicher Unterschied ist, dass es bei der Kündigung eines leitenden Angestellten oder etwa Managers nicht der Stellungnahme des Betriebsrates bedarf. Aufgrund der Kompetenzen ist hier die Kündigung aus betrieblichen Gründen ohne Betriebsrat möglich. Die Kündigung aller anderen Arbeitnehmer erfolgt nicht ohne die Stellungnahme des Betriebsrates. Sie ist aber nicht von dessen Zustimmung abhängig. Die Konsequenzen zeigen sich erst bei der Anfechtung der Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Die Anfechtungsmöglichkeiten bei einer Kündigung

Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Kündigung anzufechten. Grundvoraussetzung ist, dass er mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist. Weiterhin kann die gerichtliche Anfechtung aus zwei Gründen erfolgen. Zum einen rechtfertigt der Verdacht auf eine Kündigung aus persönlichen Gründen die Anfechtung. Das wäre beispielsweise bei einer Kündigung aufgrund des Mitwirkens im Betriebsrat der Fall. Zum anderen kann eine Kündigung sozialwidrig sein. Eine Kündigung ist sozialwidrig, wenn der Arbeitgeber die Hauptinteressen des Arbeitnehmers verletzt. Er muss vor einer Kündigung aus betrieblichen Gründen verschiedene Aspekte der Arbeitnehmer gegeneinander aufwiegen.

Welche Faktoren spielen bei der Kündigung eine Rolle?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer vergleichen, um die am wenigsten belasteten zu entlassen. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • das Alter
  • die Dauer der Tätigkeit im Betrieb
  • Lebensverhältnisse
  • Schulden

Die Kündigung, die diese Punkte nicht beachtet ist nicht per se sozialwidrig. Vielmehr muss der Arbeitgeber bei der gerichtlichen Prüfung nachweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Neben den oben genannten Gründen kommt hier auch die betriebliche Situation zu tragen. Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ärgerlich und hat negative Auswirkungen auf ihre Situation. Der Arbeitnehmerschutz in Österreich ist aus diesem Grund so umfassend ausgestaltet.