Firmengründung im Ausland – TOP 5 Dinge die du beachten musst

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Deutschland und Österreich zählen mitunter zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen, sowohl was private Einkommen, aber auch Gewinne von Körperschaften betrifft. 

Entsprechend ist das Interesse an Firmengründungen in Niedrigsteuerländern oder sogenannten Steueroasen in den letzten Jahren stark gestiegen. Dadurch sind auch viele Agenturen entstanden, die mit günstigen Gründungen im Ausland in Form eines Full Service Pakets werben. Meist wird um ein paar tausend Euro eine Firmengründung mit einem Offshore Bankkonto versprochen und das in einem Land mit 0% Steuern.

Für wenige tausend Euro die komplette Steuerlast auf 0% reduzieren hört sich für viele Unternehmer ab 100.000 Umsatz schon durchaus interessant an. Doch es gibt einige Dinge, die verschwiegen werden bzw. die Umsetzung in der Realität nicht so einfach und rechtskonform gestalten. Nachfolgend die 5 wichtigsten Punkte, die man beachten muss, wenn es um Firmengründungen im Ausland geht.

1. Der tatsächliche Steuersitz

Nur weil eine Firma im Ausland eine Niederlassung hat, heißt es nicht, dass diese dort steuerlich ansässig ist. Vor allem nicht, wenn die Steuerlast signifikant niedriger ist und sich dadurch ein offensichtlicher wirtschaftlicher Vorteil ergibt. In der Praxis sind Unternehmen immer dort steuerlich ansässig, wo diese auch geleitet werden und der Ort der Leistungserbringung ist.

Sprich, wenn ein Unternehmen von Deutschland oder Österreich aus geleitet wird, ist es auch hier steuerlich ansässig, trotz vermeintlicher Registrierung im Ausland. Beispielsweise stellt ein Briefkasten in der Wüste von Dubai keine wirtschaftliche Substanz dar und ist entsprechend auch kein Steuersitz, wenn das Unternehmen faktisch von Deutschland oder Österreich aus geleitet wird. Dafür müssten schon Mitarbeiter vor Ort, in einem angemieteten Büro beschäftigt werden und idealerweise auch die Geschäftsführung dort stattfinden.

2. Umsatzsteuer

Was viele auch noch vergessen, dass Unternehmen auch Umsatzsteuer in den entsprechenden Ländern, ab einer gewissen Umsatzgrenze im Zielland, abführen müssen. Vor allem im E-Commerce Bereich breiten sich die Kundenfelder in der Praxis schnell international aus und dabei gilt es auf jeden Fall zu beachten, dass man in den jeweiligen (EU) Ländern eine Umsatzsteuernummer ziehen muss und entsprechend Umsatzsteuer abführt. 

3. Banken & Zahlungsanbieter

Ein weiterer wichtiger Punkt, wenn es um Firmengründungen im Ausland geht, ist das dazugehörige (Business) Bankkonto. Ohne ein Bankkonto ist eine Firma in der Regel nicht geschäftsfähig. Wichtig dabei ist, dass man sich im Vorfeld genau informiert, ob die Tätigkeit Banken überhaupt ein Konto anbieten (Stichwort Krypto) und unter welchen Konditionen.
Oftmals sind Offshore Konten in tropischen Jurisdiktionen unverhältnismäßig teuer (Spesen), bieten ein schlechtes Online Banking und auch nicht die Sicherheit, die man in Zentraleuropa kennt.

Um Zahlungen empfangen zu können, ist nicht nur ein Bankkonto notwendig, sondern oftmals auch ein Zahlungsanbieter. Sogenannte Payment Provider wie Stripe, PayPal, Mollie o.Ä. sind aber nicht überall tätig. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, sich zu informieren, welche Zahlungsanbieter in welchen Ländern und zu welchen Konditionen arbeiten.

4. Erhaltungskosten

Eine Firma im Ausland ist in der Regel sehr schnell gegründet und dabei werden leider zu oft nur die Errichtungskosten in Betracht gezogen. Für die Instandhaltung bzw. Erhaltung gibt es oftmals weitere Gebühren oder Kosten, die anfallen. Allen voran Buchhaltung, Steuerberatung und Lizenzkosten. Deshalb sollte man sich unbedingt ein ganzheitliches Bild von den Kosten für Errichtung und fortlaufendem Erhalt machen.

5. Ansehen und Reputation

Ein großer Punkt, der letztendlich oftmals unterschätzt wird, ist das Ansehen derartiger Firmen in Steueroasen. Vor allem im B2B Bereich sind zentraleuropäische Firmen sehr skeptisch bzw. vorsichtig, wenn es um die Zusammenarbeit mit Firmen aus dem Ausland geht. Insbesondere im Konzernbereich gibt es strenge Vorschriften, was die Due Diligence bei der Beauftragung solcher Firmen betrifft. Nicht selten sind exotische Firmenkonstrukte oder Standorte ein Ausschlusskriterium für Unternehmen und lehnen diese deshalb ab. Gründe dafür sind vor allem Haftung und Belangbarkeit bei nicht oder mangelhafter Leistungserbringung.

Unterm Strich können Firmengründung im Ausland durchaus interessant und vorteilhaft sein, sollten aber in der Praxis genau abgewogen und geprüft werden. Allen voran steuerrechtliche Konformität und die realen Kosten sind entscheidende Punkte. Aber auch das dazugehörige Bankenwesen und Reputation der Jurisdiktion können ausschlaggebend sein. 

Für Beratung hinsichtlich Strategie und Umsetzung eines Firmen Konstruktes zur Steueroptimierung kann man sich an die Kanzlei Global Setup wenden. Diese bietet eine unverbindliche Erstberatung für Vorhaben dieser Art.