Österreichische Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Die Fürsorgepflicht schreibt unter anderem die Bereitstellung von geeigneter Schutzkleidung sowie eine vertragliche Regelung von Arbeits- und Erholungszeiten vor. Darüber hinaus sind Arbeitgeber für den Brandschutz zuständig.
Was alles zum Brandschutz gehört
Ein Brand am Arbeitsplatz kann das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden. Aufgrund dessen muss der Arbeitgeber verschiedene Vorkehrungen treffen. Beispielsweise sind die Anschaffung von Löschhilfen, aber auch die Sicherstellung von vorbeugendem Brandschutz, ein Evakuierungskonzept im Brandfall sowie regelmäßige Prüfintervalle vorgeschrieben. Wie streng die Regelungen tatsächlich sind, hängt von der jeweiligen Art des Betriebes ab. Zuständig für die Überprüfung ist in der Regel die jeweilige Stelle für die Arbeitsinspektion. Gleichzeitig ist sie der richtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Brandschutz.
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmenen verringern das Risiko von Bränden
Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Bränden möglichst unwahrscheinlich zu machen. Sinnvoll sind Brandschutztüren oder Brandschutzfenster. Sie halten hohe Temperaturen aus und können die Ausbreitung von Bränden verlangsamen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine robuste Brandschutzfolie in Kombination mit einem temperaturbeständigen Verbundglas für die Fenster zu verwenden. Diese Folie hat außerdem einen positiven Nebeneffekt: Sie kann auch Schall absorbieren und so für ein ruhigeres Arbeitsumfeld sorgen. Außerdem bietet sie verschiedene optische Gestaltungsmöglichkeiten.
Löschhilfen zum schnellen Eindämmen von Bränden
Kommt es doch zum Brandfall, müssen die Mitarbeiter vor Ort sofort in der Lage sein, etwas gegen die Flammen zu tun. Dafür sollten am Arbeitsplatz verschiedene Löschhilfen vorhanden sein. Neben dem klassischen Feuerlöscher sind Löschdecken und Wandhydranten empfehlenswert. Welche und wie viele Löschhilfen pro Quadratmeter notwendig sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel kommt es auf die Brandklassen der brennbaren Stoffe vor Ort sowie auf die Brandgefährdung im jeweiligen Betrieb an. Je nachdem, was die zuständige Behörde entscheidet, kann ein Brandschutzbeauftragter verpflichtend werden. Manchmal muss das Unternehmen sogar eine Betriebsfeuerwehr unterhalten.
Evakuierungen für den Ernstfall vorbereiten
Auch wenn es keinen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen geben muss, sollte ein Evakuierungsplan vorliegen. Dieser erklärt detailliert, welche Fluchtwege und Sammelpunkte es gibt. Um dessen Effizienz zu überprüfen, sollten regelmäßig Übungen stattfinden. Dadurch lassen sich nicht nur Schwachstellen beim Evakuierungsplan ausfindig machen. Gleichzeitig werden die Mitarbeiter für den Brandfall sensibilisiert.
Alarmanlagen installieren und regelmäßig überprüfen
Wenn es zu einem Brand kommt, sollte dieser so schnell wie möglich bemerkt werden. Dafür sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Installation von Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und einer Sicherheitsbeleuchtung gehören deswegen ebenfalls zu den Brandschutzmaßnahmen. Die Funktionalität der Warnmeldegeräte sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden. Die Prüfungsintervalle müssen dabei streng dokumentiert und die Aufzeichnungen darüber für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.