Zinserträge aus dem Ausland in Österreich richtig versteuern

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Wer in Österreich mit Sparkonten oder Sparbüchern Zinserträge erwirtschaftet, muss hiervon 25 % Kapitalertragsteuer an den Staat abführen. Für diese Versteuerung ist im Normalfall die Bank zuständig und sie zieht die Steuerlast gleich von den Erträgen am Jahresende ab. Dadurch muss der Sparer selbst nichts unternehmen. Doch wie sieht es bei Geldanlagen bei ausländischen Banken aus, die diesen Steuerabzug nicht automatisch vornehmen?

Steuerabzug bei Sparanlagen im Ausland

Da sich in Österreich eine Geldanlage aufgrund von niedrigen Zinsen kaum noch lohnt, legen immer mehr Österreicher ihr Erspartes im Ausland an. Hier gibt es noch attraktive Zinsen, die auch österreichischen Bankkunden zur Verfügung stehen. Eine dieser Banken ist beispielsweise MoneYou. Allerdings zahlen Banken im Ausland in der Regel die Sparzinsen bzw. Zinserträge ohne Abzug der Kapitalertragsteuer aus und der Sparer ist verpflichtet, sich selbst um eine ordnungsgemäße Versteuerung zu kümmern.

Versteuerung der ausländischen Kapitalerträge

Alle Banken sind verpflichtet, zum Jahreswechsel eine Übersicht der im vergangenen Kalenderjahr erhaltenen Zinserträge ihrer Kunden aufzustellen. Diese Erträge sind in der Steuererklärung anzugeben. Dabei muss unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die eine Arbeitnehmerveranlagung nutzen und Arbeitnehmern, die eine Steuererklärung durchführen:

  • Arbeitnehmerveranlagung: In diesem Fall muss das Formular E1kv in der Steuererklärung genutzt werden. Dabei ist ein Erklärungswechsel erforderlich, der mit dem Steuerprogramm der Finanzbehörden FinanzOnline ganz einfach durchgeführt wird. Im Menü auf „Eingaben“ gehen, „Anträge“ aufrufen und dort den Menüpunkt „Erklärungswechsel“. In dem Menü muss dann „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ ausgewählt werden. Das Bundesministerium für Finanzen versendet daraufhin eine Bestätigung, dass der Erklärungswechsel vollzogen wurde. Die Arbeitnehmerveranlagung kann ganz normal weiter durchgeführt werden, ausschließlich der folgende Schritt, der auch für Verbraucher gilt, die eine Steuererklärung abgeben, ist neu.
  • Steuererklärung: Im Onlineformular ist hier ebenfalls E1kv auszuwählen und im Feld 861 ist die Summe der Zinserträge zu erfassen, die der Bestätigung der ausländischen Bank zu entnehmen ist.

Das, was sich zunächst nach einem erheblichen Aufwand anhört, ist aber tatsächlich ganz einfach. Wer die zuvor geschilderten Einstellungen gemacht hat, muss im nächsten Jahr nur noch die Beträge ändern.

Grundlage für die Kapitalertragsteuer

Die Steuerpflicht für Sparzinsen aus dem Ausland ist im Paragrafen EStR Rz 6237 geregelt. Die Verpflichtung zur Angabe der Zinserträge besteht immer dann, wenn die Bank die Kapitalerträge nicht einem Steuerabzug von 25 % unterwirft. Das sind in der Regel Sparguthaben bei ausländischen Banken, bei Veräußerungen eines GmbH-Anteils und bei Substanzgewinnen aus ausländischen Depots.
Tipp: Mehr Infos zur richtigen Versteuerung von Zinserträgen gibt es hier.